Divergenz
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Divergenz (f.) bezeichnet allgemein die Auseinanderentwicklung zweier Objekte oder Prozesse, ausgehend von einem Ursprung und stellt damit das Gegenteil der Konvergenz dar. Spezielle Bedeutungen hat der Begriff in der
- Evolution: Durch Isolation entwickeln sich zwei Teilpopulationen immer weiter auseinander, bis sie auch genetisch isoliert sind und somit zwei neue Arten bilden. Siehe: Divergenz (Biologie).
- Mathematik als
- das Gegenteil von Konvergenz, also die Nichtexistenz eines Grenzwertes,
- eine Funktion eines Vektorfeldes, siehe Divergenz (Mathematik).
- Medizin eine abweichende Stellung, so der Augen von den Blicklinien, die sich in der Nähe oder Ferne schneiden, siehe Strabismus
- Meteorologie das Auseinanderströmen von Luftmasse in einem Hochdruckgebiet, siehe Divergenz (Meteorologie)
- Optik ist die Divergenz ein Maß für die Richtungscharakteristik des Strahlenbündels, siehe Divergenz (Optik)
- Beschleunigerphysik ist die Divergenz eine Eigenschaft des Teilchenstrahles, siehe Teilchenstrahlen.
- Geologie versteht man unter Divergenz das Auseinanderdriften zweier Lithosphärenplatten, der divergenten tektonischen Platten.
- Rechtswissenschaft bezeichnet die Divergenz das Auseinanderfallen zweier gerichtlicher - zumeist höchstrichterlicher - Entscheidungen. Folge ist die Möglichkeit von sog. Divergenzvorlagen für das aktuell entscheidende Gericht zur Wahrung der Rechtseinheit, z.B. nach § 132 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz, oder von Divergenzrechtsmitteln (Berufung (Recht) oder Revision (Recht)) für die betroffenen Parteien eines jetzt divergent entschiedenen Rechtsstreits.
- Linguistik bezeichnet man damit das Phänomen, wenn ein Begriff in der Quellsprache mehrere Entsprechungen in der Zielsprache hat, siehe Divergenz (Linguistik)
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