Duale Einkommensteuer
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Das Konzept einer dualen Einkommensteuer ist in Finnland, Schweden und Norwegen in unterschiedlichen Ausprägungen seit ca. zehn Jahren Grundlage der Einkommensbesteuerung. Es wird zudem als eine der Optionen für eine weitgehende Reform der Einkommensteuer in Deutschland gehandelt.
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[Bearbeiten] Prinzip
Bei der dualen Einkommensteuer wird das Einkommen des Steuerpflichtigen in zwei Teile, so genannte Schedulen aufgespalten, die dann unterschiedlichen Steuersätzen unterworfen werden. Erwerbseinkommen wird mit dem direkt progressiven Einkommensteuertarif besteuert. Kapitaleinkommen wird dagegen mit einem niedrigeren gleich bleibenden Steuersatz (Einheitssteuer) besteuert. Damit verlässt die duale Einkommensteuer das weltweit derzeit noch vorherrschende Prinzip der synthetischen Einkommensteuer mit ihrer einheitlichen Besteuerung des gesamten Einkommens.
Begründet wird die unterschiedliche Besteuerung der zwei Einkommensbestandteile in der Regel mit den Gesichtspunkten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Steuereffizienz. Im Gegensatz zu Erwerbseinkommen kann Kapitaleinkommen sehr leicht international verlagert werden. Daher müssten die Steuersätze für Kapitaleinkommen niedrig sein, um Investitionen anzuziehen. Umgekehrt könnten die Steuersätze auf Erwerbseinkommen höher sein, um das notwendige Steueraufkommen zu generieren. Damit sei eine duale Einkommensteuer im Hinblick auf das erzielbare Aufkommen grundsätzlich effizienter als eine synthetische Einkommensteuer.
Die Aufteilung zwischen Erwerbseinkommen und Kapitaleinkommen wird in den verschiedenen Konzepten der dualen Einkommensteuer unterschiedlich vorgenommen.
- Zum Kapitaleinkommen werden meist unternehmerische Gewinne, Dividenden, Zinsen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Veräußerungsgewinne gezählt.
- Zum Erwerbseinkommen gehören in der Regel Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, einschließlich Unternehmerlohn, Pensionen und gesetzliche Altersrenten.
Hauptschwierigkeit der dualen Einkommensteuer ist die Abgrenzung der zwei Schedulen. Aufgrund des niedrigeren Steuersatzes für Kapitaleinkommen besteht ein Anreiz, Gewinne in diesen Bereich zu verschieben.
[Bearbeiten] Steuerreformvorschlag 2006 in Deutschland
Für Deutschland hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Jahresgutachten 2003 die Einführung einer dualen Einkommensteuer vorgeschlagen. In einer Expertise im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen hat er seine Vorschläge im April 2006 präzisiert.[1]
Danach soll die Spaltung in Kapital- und Erwerbseinkommen nicht anhand der bisherigen Einkunftsarten erfolgen, sondern nur eine kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung ermäßigt besteuert werden. Dazu soll bei Zins- und Dividendeneinkünften sowie Veräußerungsgewinnen der Anteil, der dieser Verzinsung entspricht, Kapitaleinkommen sein. Unter den derzeitigen Gegebenheiten hält der Sachverständigenrat hier eine Verzinsung von 6 % des eingesetzten Kapitals für angemessen. Der Rest unterliegt als Erwerbseinkommen zunächst einer (erneuten) Besteuerung in Höhe von 25 %. Wahlweise kann aber die Veranlagung mit dem normalen Tarif für Erwerbseinkommen durchgeführt werden.
Einkunftsarten bei der dualen Einkommensteuer nach dem Reformvorschlag:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Realvermögen
- Einkünfte aus Kapitalgewinnen
Diese sind aufzuteilen in
Erwerbsanteil = Erwerbseinkommen | Verzinsungsanteil = Kapitaleinkommen |
---|---|
zuzügl. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | zuzügl. Einkünfte aus Kapitalvermögen
(Ausschüttungen auf Anteileignerebene gekürzt um Verzinsungsfreibetrag) |
zuzügl. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten) | zuzügl. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
zuzügl. Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen | |
= | = |
Besteuerung mit dem progressiven Einkommensteuertarif - Höchststeuersatz 42 % | Besteuerung mit Proportionalsteuersatz von 25 % (incl. Solidaritätszuschlag) |
[Bearbeiten] Weblinks
- Der wankende Staat: zeit.de vom 25. Mai 2005 (Erläuterung des Prinzips der dualen Einkommensteuer in Skandinavien)