Elisabeth von Dyck
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Elisabeth von Dyck (* 1951, † 4. Mai 1979 in Nürnberg) war vermutlich ein Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF). In der Auflösungserklärung der RAF vom 20. April 1998 wird ihr Name als Elisabeth van Dyck angegeben.
Gegen Elisabeth von Dyck bestand der Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, der RAF. Es erging 1975 ein Haftbefehl wegen Waffenschmuggels aus der Schweiz nach Deutschland gegen sie. Dieser wurde nach sechs Monaten Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf vorerst ausgesetzt. Im Sommer 1977 wurde der Haftbefehl erneut in Kraft gesetzt und um den Vorwurf der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" erweitert. Sie entzog sich dem Haftbefehl durch Flucht.
Die Zeugin Monika von Seckendorff sagte am 26. Oktober 1997 in der Hauptverhandlung gegen die als RAF-Unterstützerin verurteilte Monika Haas aus, dass sie nach der Entführung Hanns-Martin Schleyers 1977 in einem kleinen Haus in Bagdad zusammen mit Friederike Krabbe und Elisabeth von Dyck gewohnt habe.
Elisabeth von Dyck war zuvor offenbar Mitglied des Sozialistischen Patientenkollektivs (SPK) und der „Komitees gegen Folter".
Sie wurde am 4. Mai 1979 in einer - vorher bereits länger überwachten - Wohnung in der Stephanstraße 40 in Nürnberg erschossen. Angeblich hatte sie bei ihrer Festnahme im Hausflur versucht eine Waffe zu ziehen.
Personendaten | |
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NAME | Dyck, Elisabeth von |
KURZBESCHREIBUNG | deutsche Terroristin, Mitglied der Rote Armee Fraktion |
GEBURTSDATUM | 1951 |
STERBEDATUM | 4. Mai 1979 |
STERBEORT | Nürnberg, Deutschland |