Fürstentum Leiningen
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Das Fürstentum Leiningen war ein im Zuge der Säkularisation nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 entstandenes kurzlebiges Fürstentum, das zum größten Teil im heutigen Baden-Württemberg und zum kleineren Teil im heutigen Bayern lag.
Die Fürsten von Leiningen erhielten als Entschädigung für ihre verlorenen linksrheinischen Besitzungen in der Pfalz ein aus ehemaligen kurmainzischen, kurpfälzischen und würzburgischen Gebietsteilen geschaffenes neues Territorium mit der Residenz in Amorbach. Aus dem kurmainzischen Herrschaftsbereich erhielten sie das Kloster Amorbach, die Amtsbezirke (Tauber-)Bischofsheim und Miltenberg, aus dem würzburgischen Herrschaftsbereich die Amtsbezirke Grünsfeld, Hardheim, Lauda, Rippberg und Gerlachsheim und von der Kurpfalz die Amtsbezirke Boxberg und Mosbach.
Die Herrschaft der Leininger währte allerdings nur wenige Jahre, im Jahr 1806 fiel der Großteil des Fürstentums an Baden, die Reste an Bayern und Hessen. Die Fürsten behielten als sogenannte Standesherren bis zur Revolution von 1848/49 ihre eigenen Bezirksämter und Gerichte, außerdem verblieben ihnen noch beträchtliche Privatbesitzungen, die heute im Wesentlichen aus Wäldereien bestehen.
Die archivalische Überlieferung des Fürstentums und der anschließenden Standesherrschaft befindet sich heute im Fürstlichen Archiv in Amorbach.
Wohnsitze der Fürsten zu Leiningen waren: