Flughafensicherheit
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Unter Flughafensicherheit versteht man alle Maßnahmen, die der Vorbeugung gegen Verbrechen und Terroranschläge auf einem Flughafen, also am Boden, dienen. Da sich eine große Zahl von Personen auf relativ geringem Raum aufhalten, sind Flughäfen ein potenzielles Ziel für den Terrorismus. Die meisten großen Flughäfen haben eigene Sicherheitskräfte, die von Polizeibeamten unterstützt werden. In einigen Ländern schützen paramilitärische Kräfte oder Soldaten die Flughäfen vor Bedrohungen.
Die Flughafensicherheit ist ein Teilbereich der Luftsicherheit, bei der es allgemein um die Verhinderung terroristischer oder anderer krimineller Einwirkungen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs geht (engl. security).
Hiervon abzugrenzen sind die Begriffe Flugsicherheit(engl. flight safety), also im weitesten Sinne die Verhinderung von Flugunfällen, und Flugsicherung(engl. flight security), also die Regelung der Verkehrsabläufe im Luftraum.
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[Bearbeiten] Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland sind die Maßnahmen zur Luftsicherheit durch Bundesgesetz geregelt. Seit dem 15. Januar 2005 gilt ein spezielles Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Die wesentlichen präventiven Aufgaben, die die Flughafensicherheit betreffen, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- § 5 LuftSiG bestimmt die Aufgaben und Kompetenzen der Luftfahrtbehörden, darunter die Durchsuchung der Passagiere und des Gepäcks.
- § 7 LuftSiG regelt das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung, dem sich jede Person unterziehen muss, die aktiv am Luftverkehr teilnehmen will und zusätzlich alle, die sich in sicherheitsrelevanten Flughafenarealen bewegen wollen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist auf Kosten der beantragenden Person jährlich zu wiederholen.
- § 8 LuftSiG regelt die Eigensicherungspflichten der Flughafenbetreiber (umgangssprachlich: Flughafensicherheit)
[Bearbeiten] Umsetzung der Gesetzesvorgaben
- Passagier- und Gepäcküberprüfungen:
- Reisende und Crews werden in Sicherheitsschleusen abgetastet und mit Metalldetektoren auf metallische Gegenstände untersucht. Das Gepäck und sonstiges Transportgut wird geröntgt, um zu verhindern, dass Waffen oder Sprengstoff an Bord eines Flugzeugs gebracht werden. Unbeaufsichtigte Gepäckstücke werden vom Sicherheitspersonal entfernt und untersucht.
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen:
- Bedienstete an Flughäfen, Flugplätzen und bei den Fluggesellschaften, Flugschüler und Mitglieder von Flugsportvereinen, ausgenommen Piloten, die ausschließlich eine Ultraleichtflugzeug- oder Segelfluglizenz besitzen, müssen sich jährlich durch Luftsicherheitsbehörden überprüfen lassen.
- Personen, deren Zuverlässigkeit nicht von einer Luftsicherheitsbehörde bestätigt wird, dürfen allgemein zugängliche Bereiche des Flugplatzes nur betreten, wenn sie über eine gültige Zugangsberechtingung (gültiges Flugticket) verfügen und die Kontrollen (Durchsuchung der Person und des Handgepäcks) abgeschlossen sind. Die Aufnahme einer Tätigkeit im Flughafen, auf dem Flugplatz oder in einem Flugzeug ist ihnen nicht erlaubt. Flugzeugcrews (Piloten und Flugbegleiter), Boden- und Sicherheitspersonal, Reinigungskräfte und Warenlieferanten, Transporteure, Beschäftigte bei Bauunternehmen die in sicherheitsrelevante Bereiche des Flughafens fahren müssen, unterliegen einer Zuverlässigkeitsprüfung (§ 7), und können ihre Tätigkeit ohne positiv verlaufende Zuverlässigkeitsüberprüfung praktisch nicht ausüben. Piloten mit ausländischem Flugschein sind davon jedoch nicht betroffen.
- Bewachung des gesamten Flughafengeländes und kontrollierter Zugang für Lieferverkehr und Personal.
Der Angriff auf das World Trade Center und das Pentagon am 11. September 2001 mittels entführter Passagiermaschinen hätte bei höherer Flughafensicherheit auf den amerikanischen Flughäfen vermutlich nicht in dieser Form stattfinden können.
Für die Flughafensicherheit in den USA ist jetzt die Transportation Security Administration / TSA des Department of Homeland Security zuständig. Vor dem 11. September wurde die Sicherung von privaten Sicherheitsfirmen wahrgenommen und auf Drängen der Flughafen-Betreiber und Fluglinien wurden häufig die billigsten Sicherheitsfirmen bevorzugt. Nicht selten war der am niedrigsten bezahlte Angestellte des Flughafens eine Sicherheitskraft.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.faa.gov Bundesluftfahrtbehörde der USA