Glasmine
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Glasminen sind Landminen aus Glas, die durch das Dritte Reich verlegt wurden. Die schon zur damaligen Zeit gegen das Völkerrecht verstoßenden Waffen hatten die Eigenschaft, nicht mehr aufspürbar zu sein. Genauso wichtig war, dass die Splitter selbst durch Röntgen in Wunden nicht aufzuspüren waren. So war eine nachhaltige Schädigung des Opfers selbst bei vorgeblich geringen Verletzungen gegeben.
Während die ersten Typen noch einen geringen Metallanteil im Zünder hatten, wurde dieser bei den folgenden Typen durch einen chemischen Zünder ersetzt. Das Minengehäuse bestand gänzlich aus Glas, die Auslösung des chemischen Zünders erfolgte bei und durch Bruch des Glasdeckels. Die Minen konnten im Gegensatz etwa zur S-Mine nicht ohne Gefahr transportiert und verlegt werden, so dass vergleichsweise wenige Minen dieser Bauart verlegt wurden.
Noch heute sind Minenfelder von Glasminen nicht räumbar, da es keine entsprechenden Aufspürgeräte gibt. Selbst Sprengstoffspürhunde können hier nicht eingesetzt werden, weil es nicht auszuschließen ist, dass sich im Erdboden des Gebietes Sprengstoffreste durch andere Kriegshandlungen befinden. Minenfelder dieses Typs gibt es zum Beispiel im Nationalpark Eifel.
In der rechtswidrigen Charakteristik gleichen sie weitgehend den später gebauten und verwendeten Minen aus Kunststoff. Personenminen sind heute weitgehend geächtet.