Großämter der Krone Frankreichs
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Großämter der Krone Frankreichs (grands offices de la couronne de France) waren die Verwaltungsämter, die im Mittelalter und der Neuzeit dem französischen König direkt unterstellt waren. Ursprünglich zur Merowinger- und Karolingerzeit eingeführt waren es Marschall (Maréchal), Mundschenk (Bouteiller), Kämmerer (Chambrier) und Seneschall (Sénéchal). Hinzu trat bald als fünftes Amt der Kanzler (Chancellier). Später folgten die anderen Ämter. Im Laufe der Zeit wurden einige Ämter abgeschafft, andere übernahmen deren Aufgabenreiche, die Stellung der Ämter, deren Qualität (erblich - nicht erblich) und Aufgabenbereiche wandelte sich,
Seit dem Beginn der Neuzeit und eindeutig seit der Regierung Ludwigs XIV. waren die Großen Ämter der Krone ohne jeden tatsächlichen Einfluss. Nur der Kanzler übte seine Aufgaben bis zum Ende der Monarchie weiter aus.
Alle Ämter standen zur Disposition des Königs, waren nicht übertragbar, vererbbar oder handelbar. Die Amtsinhaber wurden – mit Ausnahme des Siegelbewahrers – auf Lebenszeit ernannt.
Nach Rangfolge geordnet, die durch eine Erklärung Königs Heinrichs III. 1582 festgelegt wurden, gab es:
- Den Connétable von Frankreich: anfangs verantwortlich für den königlichen Marstall, dann für die Armee. Das Amt wurde 1626 nach dem Tod des letzten Amtsinhabers aufgelöst, da die Macht, die damit verbunden war, die Macht des König berühren konnte.
- Den Kanzler von Frankreich (chancelier de France): anfangs verantwortlich für das Ausfertigen und Siegeln der königlichen Urkunden, später der oberste Justizbeamte. Der Kanzler hatte als Stellvertreter den Siegelbewahrer von Frankreich (garde des sceaux de France).
- Den Großmeister von Frankreich (grand maître de France): verantwortlich für den privaten Teil des königlichen Haushalts.
- Den Großkammerherr von Frankreich (grand chambellan de France): verantwortlich für die königlichen Gemächer, löste das Amt des Großkämmerers von Frankreich (grand chambrier de France) ab.
- Den Admiral von Frankreich (admiral de France): verantwortlich für die maritimen Angelegenheiten. Das Amt wurde 1627 aufgehoben und 1669 wiedereingeführt.
- Die Marschälle von Frankreich (maréchal de France): Militärische Würdenträger und de facto Oberbefehlshaber der Armee nach der Aufhebung der Würde des Connétable.
- Den Großstallmeister von Frankreich (grand écuyer de France): verantwortlich für den königlichen Marstall.
- Den Großmeister der Artillerie (grand maître de l'artillerie): verantwortlich für die Artillerie, die Standorte und die Verpflegung der Armee. Dieses Amt wurde von König Heinrich IV. 1601 als königliches Grossamt geschaffen und von Ludwig XV. 1755 aufgehoben.
Der Großkaplan von Frankreich (grand aumônier de France) und die Generaloberste (colonels généraux) werden gelegentlich ebenfalls als Inhaber von Großämtern der Krone angesehen.
Über die Großämter der Krone hinaus existierte eine Anzahl von Großämtern des Haushalts des Königs von Frankreich, (grands offices de la maison du roi de France) die mit den hier behandelten Großämtern nicht verwechselt werden dürfen.
Des weiteren werden einige königliche Hofämter a posteriori als Großämter der Krone angesehen:
- Der Seneschall von Frankreich (sénéchal de France): Chef des königlichen Hauses und der Armee; der Titel wurde 1191 abgeschafft.
- Der Großkämmerer von Frankreich (grand chambrier de France): Chef der königlichen Gemächer, der Finanzen und Urkunden; 1545 von Franz I. abgeschafft.
- Der Großmundschenk von Frankreich (grand bouteiller de France): verantwortlich für die Versorgung des Hofes mit Wein und -bränden und für die Weinberge.
- Der Großküchenmeister von Frankreich (grand queux de France): verantwortlich für die Aufsicht der Küchen am Hof. (frz. le queux (veraltet) = der Koch)
- Der Großbrotmeister von Frankreich (grand panetier de France): verantwortlich für die Versorgung des Hofes mit Brot.
Die drei letzten Ämter waren nicht durchgehend in der Liste der Kronämter Frankreichs aufgeführt.