Herbert Tröndle
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Herbert Tröndle (* 24. August 1919) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Er promovierte 1949 in Göttingen mit einer Dissertation über den § 814 BGB und war anschließend im Bundesministerium der Justiz und am Bundesgerichtshof tätig. In den 60er Jahren avancierte er zum Schwurgerichtsvorsitzenden und Leitenden Oberstaatsanwalt in seiner Heimat Waldshut, von 1968 bis 1985 stand er dem Landgericht Waldshut-Tiengen als Präsident vor.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, an der Tröndle bereits seit 1978 Vorlesungen zum Strafrecht hielt, ernannte ihn 1980 zum Honorarprofessor. Bis in die 90er Jahre hielt er seine Lehrtätigkeit aufrecht.
Große Bekanntheit erlangte Tröndle vor allem als Autor juristischer Fachpublikationen. Er betreute den von Otto Schwarz begründeten Strafrechtskommentar "Strafgesetzbuch und Nebengesetze" (ISBN 3406539009), der heute zu den Standardwerken zählt, von der 38. bis zur 49. Auflage. Seit der 50. Auflage wird er von Thomas Fischer bearbeitet und daher oftmals nur kurz "Tröndle/Fischer" genannt.
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Personendaten | |
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NAME | Tröndle, Herbert |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler |
GEBURTSDATUM | 24. August 1919 |