Hochschulassistent
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Ein Hochschulassistent an einer Universität hat die Aufgabe, Forschung und Lehre¹) im Fachbereich des Instituts durchzuführen und Professoren darin zu unterstützen. Er ist meist ein Absolvent eines Hochschulstudiums in verwandten Fächern (Magister, Dipl.-Ing.) und strebt in der Regel die Promotion an.
In Deutschland ist ein Assistent einem Professor zugeordnet und wird von diesem während seiner Ausbildungszeit²) wissenschaftlich angeleitet. Diese dauert je nach deutschen Landesgesetzen etwa drei bis fünf Jahre. Meist wird danach über eine Verlängerung des Vertrags entschieden, was u.a. vom Fortgang der Dissertation (Doktorarbeit) abhängt. Nachher kann der Assistent im Regelfall gewisse Vorlesungen selbständig halten und die Dozentur (Lehrberechtigung) anstreben.
¹) Manche Forschungs- oder technische Prüfanstalten haben auch Assistentenstellen ohne Lehrtätigkeit. Früher waren dafür auch andere Bezeichnungen gebräuchlich, beispielsweise an Sternwarten Adjunkt.
²) Die Vorstufe zum Assistenten können schon Studenten höherer Semester antreten (wissenschaftliche Hilfskraft, Studienassistent und dgl.).