Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit
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Die Hochschule des MfS wurde 1951 in Potsdam-Eiche bzw. Potsdam-Golm gegründet und sollte den aus den Arbeiterschichten stammenden und für höhere Aufgaben vorgesehenen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit eine klassenbewusste Allgemeinbildung und Einweisung in wissenschaftliche Standards verschaffen sowie ihren Studenten die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der Geheimdiensttätigkeit (operative Arbeit) vermitteln. Sie war dienstrechtlich der Hauptabteilung Kader und Schulung unterstellt.
Die Hochschule des MfS wurde 1965 in Juristische Hochschule (Potsdam) (JHS) umbenannt. Zwischen 1966 und 1989 erwarben dort rund 3.300 Personen den Abschluss eines Diplom-Juristen und 347 Personen einen Doktortitel. An der JHS hat u.a. Alexander Schalck-Golodkowski zusammen mit seinem Führungsoffizier zu Fragen der illegalen Devisenerwirtschaftung promoviert.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Aufgabenstellung im einzelnen
- Ausbildung von Offiziersschülern in einem Hochschuldirekt- bzw. -fernstudium zu Diplom-Juristen
- Durchführung eines Fachschuldirekt- bzw. -fernstudiums
- Durchführung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Durchführung von Promotionsverfahren zum Dr. jur. und Dr. sc. jur.
- Lehre und Forschung (Grundlagenforschung, angewandte und anwendungsorientierte Forschung)
- Gutachtertätigkeit
Die im wesentlichen für Auslandsspionage zuständige Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) hatte eine eigene Ausbildungsstätte in Gosen.
[Bearbeiten] Personal
- Personalbestand: 758 Mitarbeiter (670 BU/Fähnriche/BO, 1 HIM, 87 Unteroffiziere auf Zeit)
- Leiter: Rektor Generalmajor Prof. Dr. sc. jur. Willi Opitz
- 2 Stellvertreter:
- Oberst Dr. sc. jur. Jürgen Seidel (JHS) (1. Stellvertreter)
- Oberst Dr. sc. jur. Steffen Flachs (Stellvertreter für Ausbildung und Erziehung)
- (Oberst Dr. sc. jur. Heinz Meissner von der Funktion entbunden und ab 1. Oktober 1989 freigestellt für hauptamtliche Parteitätigkeit
[Bearbeiten] Nach dem Ende der DDR
Im Einheitsvertrag vom 31. August 1990 wurde festgelegt, dass alle schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse und Befähigungsnachweise aus der DDR weiter gelten und die in der DDR verliehenen Titel und akademischen Grade ohne Prüfung weiter geführt werden dürfen (Art. 37). Folglich dürfen eine ganze Reihe ehemaliger MfS-„Diplom-Juristen“ auch nach dem Vollzug der deutschen Einheit als Juristen weiter praktizieren.
Das Gebäude ist heute Teil der 1991 gegründeten Universität Potsdam.
[Bearbeiten] Literatur
- Günter Förster: Die Dissertationen an der „Juristischen Hochschule“ des MfS. Eine annotierte Bibliographie, Berlin 1994.
- Günter Förster: Die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit. Die Sozialstruktur ihrer Promovenden, Münster
2001.
- Stefan Gerber: Zur Ausbildung von Diplomjuristen an der Hochschule des MfS, Berlin 2000.
- Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit. Personalstruktur und Lebenswelt 1950-1989/90, Berlin 2000.
[Bearbeiten] Weblinks
- Hochschule des MfS: Fakten (Übersicht der BStU)
- Aufstellung der an der Juristischen Hochschule des MfS in Golm (bei Potsdam) durchgeführten Promotionsverfahren
- Torsten Wenzel: Die MfS-Vergangenheit des Universitätsstandortes Golm
- Ilko-Sascha Kowalczuk: "Sie sind wieder da". Vom Stasi-Offizier zum Rechtsanwalt (Bundeszentrale für politische Bildung, 2005)