Informationsfreiheit
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Informationsfreiheit wird in zwei verschiedenen Bedeutungen verwendet. Zum einen wird der Begriff synonym verwendet zum Begriff der Rezipientenfreiheit, also der Freiheit, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen informieren zu dürfen. Dies wird im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert (Art.5 Abs.1 S.1, 2.Hs GG). "Allgemein zugänglich" sind dabei solche Informationsquellen, die technisch geeignet und bestimmt sind, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung).
Zum anderen wird der Begriff auch als andere Bezeichnung für Informationszugangsfreiheit bzw. Informationstransparenz verwendet. Unter Informationstransparenz versteht man die Bestrebungen, die verfügbaren öffentlichen Quellen zu erhöhen. In diesem Rahmen können z.B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen (Öffentlichkeitsprinzip) bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten (Verwaltungstransparenz) und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren.
Beide Informationsfreiheitsbegriffe sind insofern miteinander verbunden, als durch die Bestimmungen des jeweiligen IFG die vom IFG erfassten Informationsquellen dazu bestimmt werden, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen und sie damit allgemein zugängliche Quellen i. S. d. Art. 5 I 1, 2. Hs. GG darstellen.
Ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Behördenunterlagen - unabhängig von einer direkten persönlichen Betroffenheit - besteht in Deutschland derzeit im Bund und in acht Bundesländern. Lange Zeit gab es neben der Möglichkeit, bestimmte Register (z. B. bei berechtigtem Interesse das Grundbuch) einzusehen, nur das Einsichtsrecht des an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten und bereichsspezifische Auskunftsrechte der Betroffenen nach dem Datenschutzrecht. Erst das Umweltinformationsgesetz schuf 1994 erstmals für den Teilbereich der Informationen über die Umwelt weitergehende Transparenz.
Ein Diskussionsthema ist die Frage, wie weit das Amtsgeheimnis in der Europäischen Union und seinen Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der Informationsfreiheit gehen soll. Im Hinblick auf die Umweltinformationen besteht seit 1994 durch die "Richtlinie über den freien Zugang zu Umweltinformationen" die Vorgabe für die Mitgliedstaaten, entsprechende Regelungen zu erlassen. Nach Art. 255 des EG-Vertrages haben die Bürgerinnen und Bürger auf EU-Ebene zudem ein allgemeines Zugangsrecht zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.
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[Bearbeiten] Deutschland
[Bearbeiten] Allgemein
Sowohl im Bund als auch in den Bundesländern[1] Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg[2], Mecklenburg-Vorpommern, Bremen[3] und Saarland bestehen Informationsfreiheitsgesetze. Entwürfe zu Auskunftsgesetzen dieser Art liegen auch in anderen Bundesländern vor.
Dem entgegen wurde in Sachsen der Erlass eines Informationszugangsgesetzes (Entwurf v. 7. Januar 2005, Drs. 4/466) vom Landtag abgelehnt (Beschl. v. 8. Dezember 2005, Plen.-Prot. 4/37, S. 2804, 2819).
[Bearbeiten] Bund
Die rot-grüne Koalition hatte sich bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung von 1998 vorgenommen, auf Bundesebene ein solches Gesetz zu schaffen. Nachdem dies in der ersten Legislaturperiode am Widerstand einiger Ministerien gescheitert war, hatten die Koalitionsfraktionen am 17. Dezember 2004 den Entwurf eines ein Informationsfreiheitsgesetz in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 15/4493). Am 3. Juni 2005 beschloss der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der FDP und der beiden Abgeordneten der PDS, gegen die Stimmen der CDU/CSU. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten.
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz wird mit dem Öffentlichkeitsgesetz (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, BGÖ), das am 17. Dezember 2004 verabschiedet wurde und am 1. Juli 2006 in Kraft trat, die Transparenz der Verwaltung gefördert, indem jeder Person das Recht zusteht, Einsicht in Dokumente der Bundesbehörden zu nehmen.
Die Bundesverwaltung ist damit im Begriff, vom traditionellen Geheimhaltungsgrundsatz auf das Öffentlichkeitsprinzip umzustellen.
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich wird die Informationstransparenz auf Bundesebene durch das Auskunftspflichtgesetz (Bundesgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes und eine Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986) geregelt. Für Länder und Gemeinden gelten das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz (Bundesgrundsatzgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung der Länder und Gemeinden) sowie Auskunftspflichtgesetze der Länder, wie z. B. das Wiener Auskunftspflichtgesetz, das Niederösterreichische Auskunftsgesetz oder das Vorarlberger Gesetz über die Auskunftserteilung in der Verwaltung des Landes und der Gemeinden.
Anders als in Deutschland ergibt sich aus dem Recht des Bürgers kein Anspruch auf Akteneinsicht.
[Bearbeiten] Europa
Am 21. Februar 2002 wurde vom Europarat eine Empfehlung veröffentlicht, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Die meisten Länder in Europa sind der Europaratsempfehlung (81)19 vom 25. November 1981 gefolgt und haben entsprechende Gesetze verabschiedet. Der Europarat arbeitet an der Verabschiedung einer Bindenden Konvention über den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung.
Artikel 10 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte schützt die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 [4] enthält "eine ausdrückliche und unleugbare Anerkennung der Anwendung von Artikel 10 im Falle einer Verweigerung eines Antrags auf Zugang zu öffentlichen oder behördlichen Dokumenten". Auch die Rechtssache GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Antrag Nr. 11721/04 vom 11. April 2006 bestätigt diese Rechtsprechung.
[Bearbeiten] International
Mittlerweile gibt es in mehr als 65 Staaten Informationsfreiheitsgesetze. Viele Staaten haben die Informationstransparenz als Grundrecht in ihrer Verfassung verankert.
[Bearbeiten] Schweden
In Schweden wurde 1766 die Verwaltungstransparenz mit dem Gesetz über die Pressefreiheit (Tryckfrihetsförordningen) eingeführt und ist ein Teil der schwedischen Verfassung. In schwedisch wird das als Offentlighetsprincipen bezeichnet und ist seither gültig.
[Bearbeiten] Quellen
[Bearbeiten] Literatur
- Hans-Ullrich Gallwas: Der allgemeine Konflikt zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Informationsfreiheit. In: NJW. 1992, Verlag C. H. Beck, S. 2785–2848
- Peter Schaar, Otto Diederichs, Grundsätzliches zu Aktenauskunft und Akteneinsicht - Mehr Licht! in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 54 (2/1996)[5]
- Christoph Bruch: Akteneinsichtsrecht in den USA: ein Bürgerrecht wird durchgesetzt. Geschichte der politischen Konflikte um den Freedom of information act bis zur seiner ersten Novellierung 1974. Diss. 2000
- Jörg Liemann: Das Berliner Stadtinformationssystem und die Verwaltungstransparenz", Diss. 2002
- Thomas Hart, Carolin Welzel, Hansjürgen Garstka: Informationsfreiheit: Die „gläserne Bürokratie“ als Bürgerrecht?. Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2004, ISBN 3892047154
- Oliver M. Köppen: "Das Grundrecht der Informationsfreiheit unter besonderer Berücksichtigung der neuen Medien", Eul 2004, ISBN 3899362349
- Christoph J. Partsch: Die neue Transparenzverordnung (EG) Nr. 1049/2001, in: NJW 2001, S. 3154-3158.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Piratenpartei
- Transparency International
- Verwaltungsethik
- Meinungsfreiheit
- Wissensfreiheit
- Medienrecht
- Zensur
- Informationsmonopol
- Verschlossene Auster
- Verwaltungsreform
- Humanistische Union
- Bürgerrechte
- Netzwerk Recherche
[Bearbeiten] Weblinks
- Imformationsseite der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit
- Informationsseite des Berliner Datenschutzbeauftragten
- Website des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Telepolis-Artikel zur Informationsfreiheit
- Links zu Informationsfreiheitsgesetzen und weiteren Materialien
- Dossier des Europarates in Straßburg
- Empfehlung der Europarats zu Informationsfreiheitsgesetzen
- Informationsfreiheit auf der Ebene der Europäischen Union
- http://www.pro-information.de/
- Informationsfreiheitsgesetze in aller Welt: http://www.freedominfo.org/
- Die Entstehung des schweizer Bundesgesetzes über die Öffentlichkeit der Verwaltung
- Links zu Veröffentlichungen der EG zur Informationsfreiheit
- Seminararbeit zum Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein
- Seminararbeit zum Wandel von Amtsgeheimnis und Informationsfreiheit
- Neuer Anlauf in Thüringen & Linkliste
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