Interkommunion
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Unter Interkommunion versteht man den gemeinsamen Empfang der Abendmahlsgaben („Kommunion“) durch Mitglieder verschiedener christlicher Konfessionen. Wenn die Feier von Geistlichen verschiedener Konfessionen gemeinsam geleitet wird („Konzelebration“), spricht man von Interzelebration. Zwischen beiden Ebenen wird vor allem im katholischen Bereich sorgfältig unterschieden.
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[Bearbeiten] Die Interkommunion in der Praxis
Jahrelange bi- und multilaterale Verhandlungen haben eine Reihe von unterschiedlichen Möglichkeiten der Interkommunion herausgebildet. Voraussetzung ist in den meisten Fällen, dass die Teilnehmer getaufte Christen sind.
[Bearbeiten] Die „begrenzte Zulassung zum Abendmahl“
Hier werden Glieder anderer Kirchengemeinschaften zum Abendmahl zugelassen, wenn persönliche oder allgemeine Notsituationen sowie besondere seelsorgerliche Gründe vorliegen. In den meisten Fällen bleibt die Entscheidung, ob denn eine Notlage vorliegt, dem Abendmahlsteilnehmer überlassen. Die römisch-katholische Kirche übt eine „begrenzte Zulassung“ zur Kommunion ohne weiteres gegenüber den Angehörigen der orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Ostkirchen, mit Zustimmung des örtlichen Bischofs auch für evangelische Christen, wenn sie ihren Glauben an die Realpräsenz Christi in der Eucharistie bekennen.
[Bearbeiten] Das offene Abendmahl
Hier werden in jeweils ihren Kirchen abendmahlsberechtigte Christen vom Amtsträger – in der Regel dem Pfarrer – zum gemeinsamen Abendmahl eingeladen. Viele Freikirchen – darunter die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden – praktizieren das sogenannte "halboffene" Abendmahl. In diesem Zusammenhang ist es nicht von Bedeutung, ob die Teilnehmer am Abendmahl im kirchenrechtlichen Sinne dazu berechtigt sind. Wichtig ist allein, ob sie persönlich an Jesus Christus als ihren Herrn glauben und sich der Vergebung ihrer Schuld gewiss sind.
[Bearbeiten] Die von Kirchen vereinbarte gegenseitige Zulassung zum Abendmahl
Eine Reihe von Kirchen haben nach intensiven theologischen Gesprächen eine gegenseitige Zulassung zum Abendmahl vereinbart. So haben beispielsweise viele lutherische, reformierte, anglikanische und methodistische Kirchen eine grundsätzliche Abendmahlsgemeinschaft vereinbart. Neben bilateralen Gesprächen und Vereinbarungen spielen protestanischen Bereich die Leuenberger Konkordie und die Meißener Erklärung eine Rolle.
[Bearbeiten] Die Interzelebration
Bei der Interzelebration geht es nicht nur um die Interkommunion von Gläubigen verschiedener Kirchengemeinschaften, sondern auch um die gemeinsame Feier („Konzelebration“) des Abendmahlssakraments durch konfessionell verschiedene Amtsträger am selben Altar. Für die Geistlichen evangelischer Denominationen ist dies heute häufig geübte Praxis. Für die Priester der katholischen, der orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen ist das Mitwirken an einer konfessionsverschiedenen Interzelebration der Eucharistie ausgeschlossen; denn in diesen Kirchen gilt die Konzelebration von Bischöfen und Priestern als höchster Ausdruck kirchlicher Glaubens- und Gottesdienstgemeinschaft. Auch Pfarrer der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) dürfen an einer Interzelebration mit Amtsträgern der EKD, der römisch-katholischen Kirche oder anderer Gemeinschaften nicht teilnehmen, da eine Übereinstimmung in der Lehre und Praxis über das Heilige Altarsakrament nicht gegeben ist.
Ein Interkommunionsgottesdienst im Rahmen des deutschen ökumenischen Kirchentags zum Pfingstfest 2003 in Berlin führte dazu, dass der Bischof von Trier Reinhard Marx den "interzelebrierenden" katholischen Pfarrer Gotthold Hasenhüttl, der mit evangelischen Geistlichen gemeinsam eine Eucharistiefeier geleitet hatte, vom Priesteramt suspendierte. Der katholische Pfarrer Bernhard Kroll (Diözese Eichstätt) wurde durch Bischof Mixa aus seinem Pfarramt entfernt, nachdem er das Abendmahl öffentlich und demonstrativ von einem evangelischen Geistlichen empfangen hatte.
[Bearbeiten] Die volle Abendmahlsgemeinschaft
Verschiedene protestantische Kirchen (Gliedkirchen der EKD und Evangelisch-methodistische Kirche) haben miteinander eine volle Abendmahlsgemeinschaft vereinbart. Dies schließt sowohl die gegenseitige Teilnahme am Abendmahl wie auch die Interzelebration mit ein.
Auf römisch-katholischer Seite besteht die „volle Abendmahlsgemeinschaft“ (d. h. Kommuniongemeinschaft einschließlich Konzelebration der Amtsträger) unter den römisch-katholischen Teilkirchen (Diözesen) und mit den „unierten“ Teilen der Ostkirchen.
[Bearbeiten] Katholisch-evangelische Interkommunion
Während die Kirchen des Protestantismus eine Reihe von Möglichkeiten interkonfessioneller Mahlgemeinschaft heraus gebildet haben, ist die römisch-katholische Haltung, wie die der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), zu gemeinsamen Abendmahlsfeiern bzw. zum Empfang des evangelischen Abendmahles nach wie vor ablehnend. Dies ergibt sich für beide letztgenannte Kirchen aus den unterschiedlichen Eucharistieverständissen, für die römisch-katholische vor allem aus den Unterschieden im Amt (Priestertum).
- Katholische Christen verstehen die Kommunion-Speisen Brot und Wein als durch Transsubstantiation zu Leib und Blut Jesu Christi geworden (Realpräsenz). Nur ein Priester, der das Sakrament der Ordination empfangen hat, kann die Eucharistie wirksam feiern. Priester der Ostkirchen sind in dieser Hinsicht römisch-katholischen gleichgestellt. Evangelische Amtsträger sind nach katholischer Auffassung nicht durch das Amts-Sakrament ordiniert, in ihren Kirchen folglich „die urspüngliche und vollständige Wirklichkeit (substantia) des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt“ (2. Vatikanum, Ökumenismus-Dekret 22). Die katholisch mögliche „begrenzte Zulassung zur Kommunion“ bleibt daher hinsichtlich evangelischer Christen einseitig.
- Lutherische Christen feiern ihr Abendmahl in dem Bewußtsein, dass Jesus Christus während der Mahlfeier "in, mit und unter" den Zeichen von Brot und Kelch gegenwärtig ist (Personalpräsenz).
- Christen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), glauben, lehren und bekennen, dass sie im Heiligen Abendmahl real (wirklich) Christi wahren Leib (unter der Gestalt des Brotes) und Christi wahres Blut (unter der Gestalt des Weines - Traubensaft wird als unbiblisch kategorisch abgelehnt) mit ihrem Mund empfangen (Realpräsenz).
- Reformierte Christen sehen das Abendmahl als eine zeichenhafte Gedächtnisfeier, in der an das Leiden Sterben Jesu erinnert wird. Eine ähnliche Auffassung vertreten die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden sowie andere Vertreter der freikirchlichen Bewegung.
[Bearbeiten] Aktuelle Situation
Während des Requiems für Papst Johannes Paul II. reichte Kardinal Joseph Ratzinger dem bekannten evangelischen Geistlichen Frère Roger († 2005) die Kommunion, was von einigen Beobachtern als Sensation empfunden wurde. Frère Roger hatte allerdings bereits seit ca. 20 Jahren immer wieder die Kommunion aus der Hand Papst Johannes Pauls II. empfangen. Am dazu nötigen Bekenntnis seines Glauben an die Realpräsenz Christi in der Eucharistie hat Frère Roger in Wort und Schrift nie Zweifel aufkommen lassen und wurde deshalb von seinem katholischen Heimatbischof zum Kommunionempfang zugelassen (siehe oben: Begrenzte Zulassung zum Abendmahl).