International Accounting Standard 1
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Der International Accounting Standard 1 (IAS 1, überarbeitet 2003) ist eine Rechnungslegungsvorschrift des IASB.
Der Standard soll vergleichbare IFRS-Abschlüsse, sowohl gegenüber Abschlüssen des eigenen Unternehmens aus vorangegangenen Perioden, als auch mit den Abschlüssen anderer Unternehmen, gewährleisten. Um dies sicherzustellen, wurden Mindestanforderungen für die Darstellung, den Umfang, sowie den Aufbau eines Abschlusses festgelegt.
Zweck des Abschlusses ist eine strukturierte Darstellung der Finanz-, Vermögens-und Ertragslage, um verschiedenen Adressaten des Abschlusses die Möglichkeit zu geben, wirtschaftliche Entscheidungen treffen zu können.
IAS 1 ist nicht auf die Zwischenberichterstattung anzuwenden. Hierzu gibt es einen eigenen Standard (IAS 34).
[Bearbeiten] Pflichtbestandteile eines IFRS Abschlusses nach IAS 1.8
- Bilanz (Balance Sheet)
- Gewinn- und Verlustrechnung (Income Statement)
- Eigenkapitalspiegel (Changes in Shareholders' Equity)
- Kapitalflussrechnung (Cash Flow Statement)
- Anhang (Notes)
Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen nach IAS 14 zusätzlich eine Segmentberichterstattung (Segment Reporting) erstellen.
[Bearbeiten] Bilanzgliederung nach IAS 1.68
Aktiva | Passiva |
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