Kärntner Landtag
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Kärntner Landtag ist das Einkammern-Parlament des österreichischen Bundeslandes Kärnten. Seine 36 Mitglieder, werden für eine Legislaturperiode von 5 Jahren über ein Listenwahlrecht gewählt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Wahl
Die Abgeordneten werden nach den Prinzipien des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts über Listen gewählt. Sie sind in der Ausübung ihres Mandates an keinen Auftrag gebunden (freies Mandat).
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die in Kärnten ihren ordentlichen Wohnsitz haben und die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Kärnten ist in vier Wahlkreise eingeteilt, die folgende Bezirke umfassen:
- Wahlkreis 1: Klagenfurt und Klagenfurt-Land
- Wahlkreis 2: Sankt Veit an der Glan, Völkermarkt, Wolfsberg
- Wahlkreis 3: Villach, Villach-Land
- Wahlkreis 4: Feldkirchen, Hermagor, Spittal an der Drau.
Für den Einzug in den Landtag ist das Erreichen eines Grundmandates in einem der Wahlkreise nötig. Daraus ergibt sich eine faktische Prozenthürde von rund 10 Prozent. Vertreter der Kärntner Slowenen und Kleinparteien kritisieren regelmäßig die relativ hohe Hürde um in den Landtag einziehen zu können (sogenannte Grundmandatshürde). Vorschläge der slowenischsprachigen Minderheit ein fixes Volksgruppenmandat zuzuerkennen, wurden bisher von den etablierten Parteien stets abgelehnt.
Die Dauer einer Gesetzgebungsperiode beträgt fünf Jahre. Seit 7. März 2004 läuft die 29. Gesetzgebungsperiode. Die Zählung begann mit den Wahlen vom 6. April 1861
[Bearbeiten] Aufgabe
In den Kompetenzbereich des Landtages fällt neben seiner legislativen Funktion auf Landesebene auch die Wahl des Landeshauptmanns, seiner zwei Stellvertreter und von vier Landesräten, die zusammen die Landesregierung von Kärnten bilden. Außerdem wählt er die vier dem Bundesland Kärnten zustehenden Abgeordneten zum Bundesrat.
[Bearbeiten] Präsidium
Das Präsidium des Kärntner Landtages besteht aus den ersten, zweiten und dritten Landtagspräsidenten, welche nach dem Verhältniswahlrecht aus der Reihe der Landtagsabgeordneten gewählt wird.
Derzeit besteht das Präsidium aus
- Erster Präsident: Josef Lobnig (BZÖ)
- Zweiter Präsident: Hans Ferlitsch (SPÖ)
- Dritter Präsident: Martin Strutz (BZÖ)
siehe auch: Landtag (Österreich), Sitzverteilung in den österreichischen Landtagen
[Bearbeiten] Literatur
Der Kärntner Landtag. Broschüre, hrsg. vom Kärntner Landtag, ca. 2005