Katastrophenfall
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Der Katastrophenfall, ist sowohl eine Bezeichnung im staatlichen Katastrophenschutz als auch allgemein bei Sicherheitsbetrachtungen technischer Anlagen und Gebäude von Industrie und Wirtschaft. Erst formalisierte Beschreibungen von Katastrophen erlauben die Planung von wirksamen Alarm- und Sicherheitsmaßnahmen. Vielfach wird im Fachjargon wie auch in Dokumentationen die Abkürzung K-Fall verwendet.
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[Bearbeiten] Abgrenzung
[Bearbeiten] In Deutschland
Das Erklären des Katastrophenfalles obliegt in Deutschland dem Hauptverwaltungsbeamten (In der Regel der Landrat). Mit Erklärung der Katastrophe geht die Einsatzleitung und die Kostentragungspflicht auf dessen Behörde über. Ab diesem Zeitpunkt kann von den Ermächtigungen der jeweiligen Landeskatastrophenschutzgesetzen Gebrauch gemacht werden.
[Bearbeiten] In Österreich
Wird eine Stadt, oder ein Gebiet von den Hilfskräften zum Katastrophenfall erklärt, bedeutet dies, dass die Einsatzleitung von den Hilfskräften (z.B.: freiwillige Feuerwehr) an die Behörden übergeben wird. Dies soll zu einem besseren (und eventuell auch professionelleren) Einsatz sowie Koordination der Hilfskräfte führen.
[Bearbeiten] Katastrophenfall in der Informations- und Kommunikationstechnologie
Beim Betrieb von Rechenzentren oder geschäftskritischen Anwendungen wird der Terminus K-Fall in erster Linie für zeitlich bedingte Ausfälle technischer Infrastruktur benutzt. Genauer spricht man vom K-Fall, wenn (mindestens) ein die zentralen Geschäftsprozesse beeinflussender Dienst für einen nicht absehbaren oder absehbar zu langen Zeitraum nicht erbracht werden kann sowie für diesen kein direkter Ersatz (Backup im weiteren Sinne) zur Verfügung steht.
Ein Ausfall des Telefax ist beispielsweise nicht als K-Fall anzusehen, da in der Regel eine Reihe anderer Kommunikationsmöglichkeiten verbleiben. Ausfälle von Datenbanken andererseits können oftmals den K-Fall zur Folge haben, da sie sämtliche geschäftsbestimmenden Daten enthalten.
Als Faustregel für rein kommerzielle, das heißt, nicht menschliche Gesundheit oder Leben gefährdende K-Fälle ist eine Ausfallzeit ab einem halben bis einem ganzen Tag vorauszusetzen. Dienen die Rechenanlagen dem Betrieb anderer technischer Systeme wie Kraftwerken oder Fertigungsanlagen, kann diese Frist schon nach Sekundenbruchteilen eintreten (Unfall), falls das technische System nicht in einen schadlosen Ruhe- bzw. Fehlerzustand übergehen kann. Beim Betrieb eines Fahrzeugs etwa tritt der K-Fall schon ein, wenn das Fahrzeug nicht gefahrlos gestoppt werden bzw. ein menschlicher Fahrzeugführer die Fahrverantwortung nahtlos übernehmen kann.