Konsortialgeschäft
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Konsortialgeschäfte, sind von mehreren Banken unter Leitung einer Bank (Konsortialführer) durchgeführte Geschäfte. Dieses Geschäft wird per Quotenregelung (Konsortialquote) unter den teilnehmenden Banken aufgeteilt.
Ein Konsortium zur Abwicklung von Geschäften wird nur bei größeren Geschäften wie z. B. Emissionen, großen Krediten (Konsortialkrediten) und Börsengängen gebildet.