Krankenschein
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Krankenschein war in Deutschland der Vorläufer der Krankenversicherungskarte. Der Schein enthielt dieselben Daten wie heute die Karte. Je Quartal, in welchem ärztliche Behandlung nötig war, musste dem Hausarzt ein Krankenschein vorgelegt werden. Dieser diente dazu, dem Arzt die Abrechnung mit der Krankenkasse zu ermöglichen. Wurde ein Besuch beim Facharzt nötig, so stellte der Hausarzt eine Überweisung aus.
In den Anfangszeiten der gesetzlichen Krankenversicherung mussten die Versicherten die Krankenscheine bei Bedarf bei den Krankenkassen beantragen bzw. abholen. Dies führte bei den Kassen insbesondere zu Beginn eines Quartals zu langen Warteschlangen und einem immensen Verwaltungsaufwand, vor allem weil die Scheine damals noch per Hand bzw. mit der Schreibmaschine ausgestellt werden mussten.
Deshalb wurden zur Vereinfachung die Krankenscheinhefte eingeführt. Diese wurden einmal jährlich an jedes Mitglied versandt und enthielten vier Abrechnungsscheine für den Hausarzt, zwei für den Zahnarzt sowie je einen Berechtigungsschein für eine Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung und die Krebsvorsorgeuntersuchung.
Neben den eigentlichen Krankenscheinen gab es für Kinder noch Berechtigungsscheine für die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen, welche extra bei der Krankenkasse angefordert werden mussten bzw. später ebenfalls per Heft versandt wurden.
1994 löste die Krankenversicherungskarte sämtliche Kranken- und Berechtigungsscheine ab.
siehe auch: Auslandskrankenschein