Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie
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Basisdaten | |
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Titel: | Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe |
Kurztitel: | Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie |
Abkürzung: | LöRüRl |
Art: | Technische Baubestimmung |
Geltungsbereich: | Bauordnungen der Länder |
Rechtsmaterie: | Umweltrecht |
FNA: | |
Datum des Gesetzes: | August 1992 |
Inkrafttreten am: | |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie („Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“) ist eine Richtlinie zur Verhinderung von Verschmutzung oder Vergiftung von Gewässern in der Nähe baulicher Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird oder in denen im Brandfall solche Stoffe entstehen können.
Im Brandfall kann in angelegten Vertiefungen oder hinter Schutzwänden das anfallende kontaminierte Löschwasser über die Dauer der Löscharbeiten gefahrlos aufgefangen werden. Eine sorgfältige Planung bei der Errichtung solcher Anlagen ist deshalb unbedingt notwendig.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Hintergrund
Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie wurde nach einer Reihe schwerer Chemiekatastrophen in der Nähe von Gewässern erlassen. Bei diesen gelangten infolge von Löscharbeiten große Mengen kontaminierten Löschwassers und Löschmittels in benachbarte Flüsse und andere Gewässer. Eine Vergiftung der Flüsse führte unter anderem zu Fischsterben. So kam es am 1. November 1986 bei einem Großbrand auf Anlagen des Chemiekonzerns Sandoz in Schweizerhalle bei Basel durch verseuchtes Löschwasser zu einem großen Fischsterben im Rhein.
[Bearbeiten] Integration in die Bauordnungen
Die Muster-Richtlinie wurde von der Fachkommission „Bauaufsicht“ der ARGEBAU im August 1992 verabschiedet.[1]
Mittlerweile haben alle Bundesländer die Richtlinie in ihre Bauordnung als Teil ihrer Technischen Bestimmungen bauaufsichtlich eingeführt.