Landkreis Altburgund
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Der preußisch-deutsche Landkreis Altburgund (früher: Schubin) bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945.
Der Landkreis Altburgund umfasste am 1. Januar 1945:
- 4 Städte,
- 93 Gemeinden.
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[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] 19. Jahrhundert
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Schubin im Regierungsbezirk Bromberg in der preußischen Provinz Posen. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Schubin. Das Landratsamt war in Schubin.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Am 1. Oktober 1887 wurden die Stadtgemeinden Gonsawa und Znin und der Polizeidistrikt Znin aus dem Kreis Schubin in den neuen Kreis Znin eingegliedert.
[Bearbeiten] 20. Jahrhundert
Nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 gehörte der Kreis Schubin nunmehr als Szubin dem polnischen Staat an. Zum 26. November 1939 wurde der polnische Landkreis Szubin unter seinem deutschen Namen Teil des neugebildeten Reichsgaus Posen – später Wartheland – im neuen Regierungsbezirk Hohensalza.
Auf örtlicher Ebene setzte sich zunächst die erfundene Bezeichnung Altburgund für Schubin durch. Am 21. Mai 1941 wurde vom Reichsminister des Innern Schubin als offizieller Name festgesetzt. Nach weiterem Namensstreit wurde am 24. Juli 1942 als Zwischenlösung die Doppelbezeichnung Altburgund (Schubin) eingeführt und am 7. Oktober 1942 zu Altburgund abgeändert.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach wieder ein Teil Polens.
[Bearbeiten] Kommunale Gliederung
Der Kreis Schubin gliederte sich in Stadtgemeinden. Die Landgemeinden und selbstständigen Gutsbezirke waren anfangs in (kleineren) Woytbezirken (polnisch „wójt“) = deutsch „Vogt“) und später in (größeren) Polizeidistrikten zusammengefasst.
Nach der Annexion durch das Deutsche Reich wurde allein der Stadt Altburgund (früher: Schubin) die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.
Im Laufe der nächsten Jahre erfolgten teilweise „wilde“ Eindeutschungen von Ortsnamen, meist auf Kreisebene. 1943 wurden durch Anordnung des Reichsstatthalters mit Zustimmung des Reichsinnenministers alle Namen, die Orte betrafen, die eine Post- oder Bahnstation besaßen, endgültig in einer deutschen Form festgelegt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:
- Annowo: Annadorf
- Bartschin: 1939: Bartelstein a/Netze, 1943: Bartelstädt,
- Brzózki: Birken
- Ciężkowo: Zinsdorf
- Chomętowo: Hedwigshorst
- Czarnyzdrój: Schwarzspring
- Exin: 1939: Prien am Berge (nach dem Ubootkommandanten Günther Prien), später: Exin,
- Gromaden: Amtstal,
- Grocholin: Jürgensburg,
- Hamerek Hammermühle
- Jabłówko: Hallkirch
- Janowo: Johannisdorf
- Józefinka: Josephinenthal
- Kowalewko: Schmiedeberg
- Królikowo: Königsrode
- Labischin: Lüderitz,
- Lantowo: Wilhelmshagen
- Mamlitz Dorf: 1939: Dreimühlen, 1943: Brinkmühlen,
- Niedźwiady: Bärenbruch
- Olek: Eulenkrug
- Popielany: Aschbruch
- Rynarzewo: Netzwalde
- Sarniagóra: Rehberg
- Samoklęski: Gross-Samoklensk
- Samoklęski Małe: Klein-Samoklensk
- Schubin: Altburgund,
- Sipiory: Neukirchen
- Suchypies: Rotherkrug
- Szwedzkie Okopy: Haitchen
- Tur: Turmühle
- Trzciniec: Rohrbruch
- Wójtostwo: Herzberg
- Zalesie: Salesche
- Zielonowo: Grünau
- Żurczyn: Louisenheim