Landkreis Mogilno
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Der preußisch-deutsche Landkreis Mogilno bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945.
Der Landkreis Mogilno umfasste am 1. Januar 1945:
- 4 Städte,
- 126 Gemeinden.
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[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Mogilno im Regierungsbezirk Bromberg in der preußischen Provinz Posen. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Mogilno. Das Landratsamt war in Mogilno.
[Bearbeiten] Norddeutscher Bund/Deutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Am 1. Oktober 1887 wurden aus dem Kreis Mogilno in den neuen Kreis Znin die Stadtgemeinde Rogowo und die Polizeidistrikte Pakosch - nur die Landgemeinden Friedrichswalde, Klein Laski und Piastowo - und Rogowo eingegliedert.
[Bearbeiten] Polen
MOGILNO Nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 gehörte der Kreis Mogilno unter diesem Namen nunmehr dem polnischen Staat an.
[Bearbeiten] Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Zum 26. November 1939 wurde der polnische Landkreis Mogilno Teil des neugebildeten Reichsgaus Posen – später Wartheland – im neuen Regierungsbezirk Hohensalza.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach wieder ein Teil Polens.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung
Der Landkreis Mogilno gliederte sich in Stadtgemeinden. Die Landgemeinden und selbstständigen Gutsbezirke waren anfangs in (kleineren) Woytbezirken (polnisch „wójt“ = deutsch „Vogt“) und später in (größeren) Polizeidistrikten zusammengefasst.
Nach der Rückkehr in das Deutsche Reich wurde den Städten Mogilno, Strelno und Tremessen die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Die Stadt Pakosch und die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.
Im laufe der nächsten Jahre erfolgten teilweise „wilde“ Eindeutschungen von Ortsnamen, meist auf Kreisebene. 1943 wurden durch Anordnung des Reichsstatthalters mit Zustimmung des Reichsinnenministers alle Namen, die Orte betrafen, die eine Post- oder Bahnstation besaßen, endgültig in einer deutschen Form festgelegt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:
- Josephowo: Kirchsee,
- Kunowo: 1939: Kunau, 1943: Kunau (Kr. Mogilno),
- Mlyny: Mühlfließ,
- Ostrau: 1939: Scharfenberg, 1943: Scharfenwerder,
- Rosenau: Krentzrosenau,
- Suchorzewo: 1939: Trockau: 1943: Trockheim,
- Tschemsal: Schemsal,
- Woycin: 1939: Landeck, 1943: Schulzhausen.