Landschaftsarchitekt
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Landschaftsarchitekt ist eine Berufsbezeichnung für Diplom-Ingenieure mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsarchitektur. An den verschiedenen deutschen Hochschulen werden für die entsprechenden Studiengänge auch die Begriffe Landespflege oder Landschafts- und Freiraumplanung verwendet. Mittlerweile gibt es auch in Deutschland die Möglichkeit, gestufte Abschlüsse wie Bachelor oder Master of Landscape Architecture zu absolvieren.
Die Bezeichnung Landschaftsarchitekt dürfen in Deutschland nur eingetragene Mitglieder der Architektenkammern tragen. Voraussetzung für die Eintragung in die von den Architektenkammern geführte Architektenliste ist - neben dem Nachweis eines einschlägigen Hochschulabschlusses - eine mindestens zweijährige Tätigkeit unter Anleitung eines Landschaftsarchitekten sowie der Nachweis eigenständig bearbeiteter Planungsleistungen.
Der Berufsverband der Landschaftsarchitekten ist der BDLA ,Bund deutscher Landschaftsarchitekten‘. Dort befindet sich auch eine nach Bundesländern geordnete Planungsbürosuche.
Landschaftsarchitekten können sowohl freiberuflich als auch angestellt oder beamtet in Verwaltungen oder Organisationen tätig sein. Auftraggeber freiberuflicher Landschaftsarchitekten sind verschiedenste Behörden und Organisationen oder Privatpersonen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Tätigkeitsspektrum
Der Landschaftsarchitekt befasst sich mit der Gestaltung von Landschaft bzw. der Freiräume innerhalb und außerhalb der Städte, Dörfer und Gemeinden. Dazu erstellt er verschiedene Pläne und begleitet deren praktische Umsetzung, z.B. als Bauleiter.
[Bearbeiten] Bauleitplanung
Innerhalb der Bauleitplanung bearbeiten Landschaftsarchitekten dann u.a. Landschaftspläne (LP), Umweltverträglichkeitsstudien (UVS), Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) und Grünordnungspläne (GOP). Letztere sind grünordnerische Fachgutachten zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan (B-Plan) während Landschaftspläne je nach Länderregelung verbindlich oder gutachterlich in Flächennutzungspläne integriert oder parallel erarbeitet werden. Bestandteil dieser Planungen sind alle Umweltaspekte, darunter auch der Naturschutz. Seit dem Inkrafttreten des neuen BauGB 2004 wird im § 2 Nr. 2 die Erstellung eines Umweltberichtes nach Anlage 1 des Baugesetzbuches gefordert. Auch dieser Umweltbericht wird - in Verbindung mit entsprechenden Fachgutachtern der unterschiedlichen Disziplinen - durch den Landschaftsarchitekt erstellt. Ziel ist es hierbei die Umweltauswirkungen einer geplanten Bebauung im Rahmen der Bauleitplanung zu ermitteln und zu bewerten.
[Bearbeiten] Weitere konzeptionelle Fachplanungen im Freiraum
Weitere mögliche Tätigkeiten sind städtebauliche Grünkonzepte, Gestaltungs- und Aktionskonzepte zur Begegnung städtischer Probleme und Aufgaben im Zuge der Konversion von Industriebrachen, Schrumpfungsprozessen, Grünversorgungs- und Erholungskonzepten, der Tourismusplanung und der nachhaltigen Entwicklung der Städte und Gemeinden.
[Bearbeiten] Gartenberatung
Gartenberatung ist der Einstieg in die Objektplanung im privaten Bereich. Sie ermöglicht Bauherrn in einem kostenpflichtigen, informellen Gespräch die gestalterischen Möglichkeiten sowie den Ablauf einer Objektplanung kennenzulernen, ohne über die Beratung hinausgehende finanzielle Verpflichtungen einzugehen.
[Bearbeiten] Objektplanung
Der objektgestalterische Bereich ist großmaßstäblicher als die zuvor beschriebenen fachplanerischen Tätigkeiten. Zur Objektplanung gehören Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, begleitende Bauüberwachung, Erstellen von Vorgaben für durchzuführende Pflegeleistungen und die bau- und pflegetechnische Fachberatung der Bauherrschaft im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.
Die Aufgaben sind entsprechend den unterschiedlichen Maßstabsebenen und der unterschiedlichen Auftraggeberstruktur vielfältig. Sie reichen von Privatgärten, öffentlichen Plätzen, Hofbegrünungen, Gestaltungen von Gewerbeflächen, Sport- und Spielplätzen, bis hin zur Gartendenkmalpflege und Renaturierungen im Naturschutzbereich.
[Bearbeiten] Golfplätze
Die Planung und Gestaltung von Golfplätzen zählt zu den kleineren Spezialaufgaben der Landschaftsarchitektur. Siehe hierzu auch Golfarchitekt.
Darauf spezialisierte Landschaftsarchitekten befassen sich mit der Bauleitplanung, der Objektplanung (der Golfplatzelemente, Gewässer, Pflanzflächen und Nebenflächen). Besondere Kenntnisse sind erforderlich hinsichtlich der sportfunktionellen, vegetationstechnischen und Umweltanforderungen, sowie der Integration in die Landschaft (Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung).
[Bearbeiten] International renommierte Landschaftsarchitekten
siehe Liste bedeutender Gartengestalter
[Bearbeiten] Weblinks
- Bund deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
- DGGL - Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e.V.
- Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen (BSLA)
- Österreichische Gesellschaft für Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur (ÖGLA)
- International Federation of Landscape Architects (IFLA) (engl.)