Legitimation (Politikwissenschaft)
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In der Politikwissenschaft wird zwischen verschiedenen Formen von Legitimation unterschieden. Zu legitimieren ist dabei jeweils politisches Handeln bzw. dessen Ergebnis.
Die Input-Legitimation beruht auf dem normativen Prinzip der Zustimmung der Beherrschten ("government by the people"). Sie ist die in der Rechtswissenschaft vorherrschende Kategorie von Legitimation. Zu der die Input-Legitimation betreffenden Kritik siehe Legitimationskettentheorie.
- Beispiel: Die Entscheidung eines demokratisch gewählten Parlaments, Fahrzeugführern in Zukunft die Pflicht aufzuerlegen, alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, ist vom Volk dadurch legitimiert, dass es die Parlamentarier, die nun diese Entscheidung getroffen haben, vorher gewählt hat.
Die Output-Legitimation schließlich beruht auf dem funktionalen Prinzip der Nützlichkeit ("government for the people"). Allerdings kann zur Beurteilung eines Sachverhalts niemals allein auf die Output-Legitimation zurückgegriffen werden, da auch Diktaturen Entscheidungen treffen können, die von den Beherrschten als nützlich und annehmbar empfunden werden.
- Beispiel: Das Land X besetzt das Land Y und nutzt dessen reiche Ölvorkommen, um die Ölpreise im eigenen Land zu senken. Aus Sicht der Bewohner des Landes X ist dieses Verhalten dadurch legitimiert, dass sie nun weniger für Öl zahlen müssen.
[Bearbeiten] Literatur
- Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Auflage (hrsg. von Johannes Winckelmann), Tübingen 1980, Teil 1, Kapitel 1, § 7. ISBN 3-16-147749-9
[Bearbeiten] Weblinks
- BVerfGE 89, 155 - Maastricht, Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993, Az. 2 BvR 2134, 2159/92.