Familienrecht
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Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
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[Bearbeiten] Deutsches Recht
Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtliche Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten.
Weiterhin enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.
Bei Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und anderer Familiensachen entscheiden das Familiengericht bzw. das Vormundschaftsgericht.
Das materielle Familienrecht ist in Deutschland im wesentlichem im gleichnamigen vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§§ 1297 - 1921) enthalten. Das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft ist im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt. Für gerichtliche Verfahren sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) spezielle Vorschriften enthalten.
In der DDR war das Familienrecht seit 1965 außerhalb des BGB in einem eigenen Familiengesetzbuch (FGB) geregelt.
[Bearbeiten] Österreichisches Recht
Das Familienrecht umfasst das Eherecht, das Recht zwischen Eltern und Kindern (insbes. Kindschaftsrecht) und die Obsorge einer anderen Person. Basis der familienrechtlichen Bestimmungen Österreichs ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Mit Einführung des Ehegesetzes vom 6. Juli 1938 wurden allerdings zahlreiche Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse in der Ehe regeln, außer Kraft gesetzt. Im Sinne der Gleichberechtigung und des Kindeswohles wurde in den 1960er und 1970er Jahren des 20. Jahrhunderts die Große Familienrechtsreform durchgeführt.
[Bearbeiten] Literatur
- Dieter Henrich: Familienrecht, Berlin/New York 2001, ISBN 3110146215
[Bearbeiten] Weblinks
- Deutsches Recht
- Österreichisches Recht
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