Diskussion:Moritz Leuenberger
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[Bearbeiten] Link zum Blog von Moritz Leuenberger
Gehört ein Link auf einen Blog wirklich ins Wiki? Gibt es dazu Richtlinien oder Beispiele anderer Politiker? ~~
- Wenn ein Regierungsmitglied selber bloggt, ist das sicher einen Link wert - Web 2.0 darf m.E. nicht stiefmütterlich behandelt werden, gerade in einer Online-Enzyklopädie, die selber auf dem Prinzip von Web 2.0 basiert. --Hinterkappelen 21:57, 14. Mär. 2007 (CET)
- Auch wenn es dazu (noch) keine verbindlichen Regeln gibt, ist für mich klar, dass der Link darauf reingehört. Die Relevanz dazu ist klar gegeben und der Mehrwert für den Leser offensichtlich. Das muss man IMHO nicht mal mit dem Schlagwort "Web 2.0" begründen. --2low 22:30, 14. Mär. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Moritz Leuenberger ohne Zensur
Moritz Leuenberger ohne Zensur: http://www.zrhwiki.ch/wiki/Moritz_Leuenberger. Weitere Seiten, wo freie Meinungsäusserung noch möglich ist, bitte hinzufügen! --217.162.57.148 15:48, 13. Mai 2006 (CEST)
Bis heute ist nicht belegt, ob und wenn ja, Moritz Leuenberger eine Matura bestanden hat. Kann das nicht mal jemand recherchieren?
- Ich glaube nicht, dass er eine Matura bestanden hat. Hab auf jeden Fall noch nichts darüber gelesen.
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- Zumindest gem. eigener Biografie (http://www.uvek.admin.ch/org/vorsteher/00486/00487/index.html?lang=de) hat er Matura in Basel gemacht und anschliessend studiert, was ja normalerweise eine Matura voraussetzt. Was spricht gegen diese Darstellung?
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- Bitte keine Trolle füttern! --Seidl 19:22, 21. Jun 2006 (CEST)
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- Man kann auch ohne Matur Jus studieren. Einige Universitäten nehmen es mit der Kontrolle nicht sehr genau oder kontrollieren gar nicht, bei anderen benötigt man tatsächlih keine Matur. --Neuer Gelber 09:04, 8. Sep 2006 (CEST)
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[Bearbeiten] Mister NEAT / Bahn 2000
BR Leuenberger weibelt als Mister NEAT (und Mister Bahn 2000 ?) seit Jahren durchs ganze Land und halb Europa und der ganze Abschnitt Verkehr ist voll mit dieser leidigen ZRH-Kloten/Südanfluggeschichte. Ich kann ja verstehen dass da die Emotionen hochgehen und verlange auch gar nicht dass das gekürzt oder weggelassen wird aber hier fehlt ein ganz elementarer Teil seiner Karriere, nämlich die Förderung des Kombi-Verkehrs und der NEAT (von HGV-Anschluss, Zufahrtsstrecken usw. mal gar nicht gesprochen). Deshalb Überarbeiten-Baustein gesetzt. --Cooper 21:20, 6. Aug 2006 (CEST)
- Ich habe den Artikel mal erweitert und so weit es ging neutralisiert, die Arbeit ist, denke ich, aber noch nicht abgeschlossen...Bitte an erfahrene Mitarbeiter, sich dem Artikel zuzuwenden.Adibu 20:43, 13. Aug 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Fehler im Abschnitt zur Fluglärm-Problematik
- Zuvor war versucht worden, zwischen der Schweiz und Deutschland einen neuen Vertrag zu vereinbaren, der die Anfüge auf Zürich-Kloten über deutsches Gebiet neu regeln sollte. – In diesem Staatsvertrag sollten die An- und Abflüge sowohl die schweizerische Flugsicherung über deutschem Gebiet geregelt werden.
- Dabei wären nach dem Vertrag die Anflüge über Baden-Württemberg eingeschränkt worden, so dass bei einem massiven Ausbau des Flughafens auch Südanflüge notwendig geworden wären. – Südanflüge wurden im Staatsvertrag mit keinem Wort erwähnt. Der Flughafen Zürich hätte sie aber mit dem Staatsvertrag zumindest am Wochenende sofort eingeführt und nicht erst "bei einem massiven Ausbau des Flughafens".
- Leuenberger warnte vergeblich davor, die Vereinbarung abzulehnen, weil sich die Situation für die Schweizer Flughafenanrainer damit nur noch mehr verschlimmern könnte. – Diese Warnung von Moritz Leuenberger war, wie man heute weiss, eine Lüge, weshalb man ihn nun manchmal als Lügenberger schmäht.
- Nach dem Scheitern des Staatvertrages ergriff Deutschland dann auch einseitige Massnahmen und beschränkte die Anflüge über deutsches Gebiet in stärkerem Ausmass, als vom Staatsvertrag vorgesehen gewesen wäre. - Im Staatsvertrag waren 80'000 Nordanflüge pro Jahr vorgesehen, heute finden trotz den einseitigen deutschen Massnahmen mehr als 100'000 Nordanflüge pro Jahr statt.
- Die Notwendigkeit eines Staatsvertrages, der insbesondere die Kontrolle des süddeutschen Luftraumes durch die schweizer Skyguide regelt, wird durch das Urteil des Konstanzer Landesgerichtes vom 27. Juli 2006 deutlich, das im Zusammenhang mit der Flugzeugkollision über Überlingen festgestellt hat, dass eine Kontrolle deutschen Luftraumes durch Skyguide ohne Staatsvertrag widerrechtlich sei. – Stimmt, aber ebenso hat das Gericht festgestellt, dass im ersten Anlauf zu einem Staatsvertrag die Flugsicherung nur lückenhaft geregelt worden war, es ging vor allem um (angeblichen) Fluglärm. Notwendig ist deshalb, diese beiden Themen zu trennen. Für die schweizerische Flugsicherung über Süddeutschland braucht es aus deutscher Sicht einen Staatsvertrag (die Schweiz könnte mit den heute bestehenden technischen Vereinbarungen leben). Für den Fluglärm braucht es eigentlich gar keinen Staatsvertrag, denn Deutschland müsste die üblichen Freiheiten der Luftfahrt anerkennen.
--Neuer Gelber 09:13, 8. Sep 2006 (CEST)
- Ein Armutszeugnis für Wikipedia, dass all diese Fehler nicht korrigiert werden. Es handelt sich ja immerhin um einen nicht ganz unbedeutenden Wikipedia-Artikel! --217.162.62.20 13:56, 14. Okt. 2006 (CEST)
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- Ich kenne mich in Aviatikthemen und den Details des Fluglärmstreits nicht aus...Neuer Gelber, wenn du Fehler korrigieren willst, nur zu...Allerdings -ob Leuenberger in punkto Staatsvertrag gelogen hat "weiss man" heute meines Erachtens genauso wenig wie ob er recht hatte - wen meinst du mit "man"? Was ist eine Lüge? Nur ein neutraler Richter kann das entscheiden, was bis heute so viel ich weiss noch nicht geschehen ist. Bis zu einer (hypothetischen) Anklage und einem folgenden aussagekräftigen Urteil bleibt der "Lügenberger" eine Unterstellung und damit POV. Adibu 15:40, 18. Okt. 2006 (CEST)