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Notfall

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Erstversorgung eines Notfallpatienten durch den Rettungsdienst
Erstversorgung eines Notfallpatienten durch den Rettungsdienst

Als Notfall werden in der Ersten Hilfe Fälle benannt, bei denen es zu einer lebensbedrohlichen Störung der Vitalparameter Bewusstsein, Atmung und Kreislauf oder der Funktionskreisläufe Wasser-Elektrolyt-Haushalt, Säure-Basen-Haushalt, Temperaturhaushalt und Stoffwechsel kommt.

In einem weiteren Sinn fasst man auch psychische Notsituationen wie beispielsweise Selbsttötungsabsichten oder Psychosen sowie Gewalt unter den Notfall-Begriff (siehe auch: Psychiatrische Krise).

Notfälle sind alle Situationen, in denen Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen, das heißt des Notfallpatienten, besteht. Im Mittelpunkt der Ersten Hilfe steht dabei die Sicherstellung der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung und Kreislauf).

Wichtig ist in Notfällen die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten der Rettungskette, d.h. Ersthelfer, Rettungsdienst etc., um keine Zeit zu verlieren. Für den Notruf steht in alle Staaten der EU sowie der Schweiz die Notruf-Telefonnummer 112 zur Verfügung, über die man umgehend mit einer Leitstelle des Rettungsdienstes verbunden wird.


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                             S t ö r u n g   v o n
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                   | Bewusstsein | | Atmung | | Kreislauf |  
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                         |Gefahr der Unterversorgung |
                         |        des Gehirns        |
                         |       mit Sauerstoff      |
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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Einfluss des sozialen und kulturellen Umfelds

Erste Hilfe zu leisten ist für jeden Menschen eine ethische Pflicht. Dies ergibt sich aus den Normen, Wertvorstellungen und moralisch-ethischen Prinzipien, die in unserer westlichen Kultur gelten und das Denken und Handeln eines Menschen beeinflussen. Demnach gelten das Leben und die Gesundheit als besonders wertvolles Gut und daher ist es zweifellos wünschenswert, sich für ihre Erhaltung einzusetzen. Erste Hilfe zu leisten heißt also, soziale Verantwortung zu übernehmen, weil man Teil einer Gemeinschaft ist, deren Regeln man akzeptiert und für die man eintritt.

Bezüglich der sozialen Verpflichtung zur Ersten Hilfe spricht man auch vom Grundsatz der Gegenseitigkeit; denn wer erwartet, dass andere ihm in einer Notlage helfen, muss selbst bereit sein, diese Hilfe anderen zukommen zu lassen.

Viele Religionen lehren die Fürsorge und Hilfe für den Nächsten, so zum Beispiel die Nächstenliebe im Christentum oder das Mitleid im Buddhismus.

Neben den sozialen, ethischen und juristischen Motiven, die der potentielle Ersthelfer aus seinem Umfeld bezieht, wirken auch noch weitere Faktoren mit, die die Motivation zur Hilfeleistung jeweils steigern oder vermindern. Zum Beispiel:

  • Merkmale des potentiellen Helfers (fachliche Fähigkeit, Kompetenzgefühl, Geschlecht und Alter des Helfers; Zeitpunkt, zu dem die Erste-Hilfe-Ausbildung erfolgt ist; bisherige Erfahrungen mit Notfällen, Persönlichkeit des Ersthelfers, religiöse und soziale Einstellung des Helfers)
  • Wahrnehmung des Notfalls. Der Notfall muss als solcher erkannt werden. Dass man auf ein bestimmtes Ereignis aufmerksam wird und das Wahrgenommene als Situation erkennt, die für die Gesundheit des Betroffenen bedrohlich werden kann, ist eine unbedingte Voraussetzung für die Erste Hilfe. Vor allem Menschen in Großstädten, die gestresst sind, unter Zeitdruck stehen und hektisch von Termin zu Termin eilen, bemerken einen Notfall mitunter nicht. In ländlichen Regionen ist die Wahrscheinlichkeit, dass Hilfe geleistet wird, größer. Unterschiedlich ist hier aber nicht die Hilfsbereitschaft der in Städten oder auf dem Land lebenden Menschen, sondern die Qualität der Wahrnehmung ihrer Umgebung.
  • Merkmale des Betroffenen. Kindern wird eher geholfen als Erwachsenen, weil sie hilfsbedürftiger erscheinen. Wenn dem Betroffenen eine gewisse Schuld an seiner Situation zugeschrieben werden kann, senkt dies die Hilfsbereitschaft. Im unbewussten Glauben an eine "gerechte Welt" wird die Notfallsituation als Bestrafung für ein Fehlverhalten angesehen, die der Verletzte oder Erkrankte geradezu "verdient" hat. Von Bedeutung sind außerdem Geschlecht und Aussehen sowie die Beziehung des potentiellen Helfers zum Betroffenen.
  • Merkmale der Situation. In der Wohnung eines Freundes leistet man eher Hilfe als auf einer einsamen Landstraße; bei Unfällen am Arbeitsplatz wird eher geholfen als im Straßenverkehr. Wenn nur eine Person vom Notfallgeschehen betroffen ist, wird man sich die Hilfeleistung eher zutrauen als zum Beispiel bei einem Unfall mit z. B. fünf oder mehr Beteiligten. Eine wesentliche Rolle spielt auch die Gegenwart anderer Menschen: Wenn außer dem potentiellen Helfer und dem Betroffenen niemand am Notfallort ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass geholfen wird, ähnlich gering wie bei Anwesenheit einer Menge von Schaulustigen, deren Blicken und Kommentaren sich der Ersthelfer aussetzen müsste. Günstig wirkt sich dagegen eine Gruppe von sieben oder acht Personen aus (positive Gruppendynamik). Zudem ist die Tageszeit mitentscheidend dafür, ob geholfen wird oder nicht.
  • Kosten-Nutzen-Analyse. Wenn eine Notfallsituation richtig erkannt wurde, fragt sich der potentielle Helfer unbewusst, ob er helfen will. Dies geschieht im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse: Wie er sich dabei entscheidet, hängt von den genannten Einflüssen ab.

[Bearbeiten] Rechtliches

[Bearbeiten] Unterlassene Hilfeleistung

Nach Paragraph 323c Unterlassene Hilfeleistung (so genannter "Jedermanns-Paragraph") des Strafgesetzbuches (StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, "wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer Pflichten möglich ist".

Jeder Mensch ist also gesetzlich zur Hilfeleistung verpflichtet.

Dies gilt jedoch nicht, wenn Hilfe bereits in ausreichender Form geleistet wird (beispielsweise durch einen am Unfallort anwesenden Arzt) und eigenes Eingreifen nicht mehr notwendig ist.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Ersten Hilfe wird überdies durch die Zumutbarkeit der Hilfeleistung eingeschränkt. Von einer Frau kann man beispielsweise nicht verlangen, dass sie nachts auf einer einsamen Straße aus ihrem Fahrzeug steigt, wenn sie den begründeten Verdacht hat, überfallen zu werden. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Situation nicht eindeutig als Verkehrsunfall erkennbar ist.

Man ist ebenfalls nicht verpflichtet, am Notfallort zu helfen, wenn man sich dadurch in Gefahr begeben würde. Zum Beispiel muss ein Nichtschwimmer nicht ins Wasser springen, wenn ein Ertrinkender gerettet werden muss. Niemand kann verlangen, dass man eine brennenden Wohnung betritt, um einen Bewusstlosen zu retten.

[Bearbeiten] Rechtsansprüche gegen den Ersthelfer

Viele Menschen haben Angst, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen und dafür bestraft zu werden. Diese Sorge ist unbegründet: Sollten Erste-Hilfe-Maßnahmen zu Sachschäden (zum Beispiel an der Kleidung) oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Betroffenen führen, kann der Ersthelfer nicht strafrechtlich belangt werden, sofern er nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt gehandelt hat. Haftbar gemacht wird der Helfer nur, wenn Vorsatz, das heißt absichtliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können; in der Regel ist dies aber auszuschließen. Abgesehen davon sind Schäden durch unterlassene Hilfeleistung viel wahrscheinlicher und schwerwiegender als durch eine nicht ganz korrekte Hilfeleistung.

Wenn ein Ersthelfer in guter Absicht den Rettungsdienst verständigt - sich aber jedoch herausstellt, dass dies nicht notwendig war, muss er die entstandenen Kosten nicht tragen. Der Ersthelfer haftet wiederum nur dann, wenn er den Rettungsdienst vorsätzlich falsch alarmiert.

Begeht der Ersthelfer bei seiner Hilfeleistung eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, ist dies möglicherweise gerechtfertigt (Juristen sprechen vom "rechtfertigenden Notstand") und deshalb nicht strafbar. Gibt es keine andere Möglichkeit zu telefonieren, darf der Ersthelfer zum Beispiel eine Fensterscheibe eines allein stehenden Hauses einschlagen, um vom dortigen Telefon den Notruf abzusetzen. Die Tatsache, dass durch die Benachrichtigung des Rettungsdienstes möglicherweise ein Menschenleben gerettet wird, wiegt eindeutig schwerer als die geschilderten Straftaten Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

[Bearbeiten] Rechtsansprüche des Ersthelfers

Sollte bei der Ersten Hilfe ein Schaden am Eigentum des Helfers (zum Beispiel an der Kleidung oder am eigenen Fahrzeug) entstanden sein, haftet dafür entweder die Haftpflichtversicherung des Verletzten oder der gesetzliche Unfallversicherungsträger. Das Sozialgesetzbuch (SGB 7) regelt, dass jeder Ersthelfer beitragsfrei gegen alle Personen- und Sachschäden versichert ist, die ihm bei der Hilfeleistung möglicherweise widerfahren. Deshalb hat der Ersthelfer zum Beispiel auch Anspruch auf kostenlose Heilbehandlung, Berufshilfe und spätere Verletztenrente, wenn er selbst bei der Hilfeleistung gesundheitlichen Schaden erleidet.

[Bearbeiten] Technisches

[Bearbeiten] Definition eines Notfalls

Unfälle, akute Erkrankungen oder Vergiftungen können zu einem Notfall führen. Dabei ist die Gesundheit des Betroffenen akut bedroht. Wenn die lebenswichtigen Vitalfunktionen Bewusstsein, Atmung und Kreislauf durch Sauerstoffmangel beeinträchtigt sind, besteht unter Umständen Lebensgefahr. Auch Störungen einzelner Vitalfunktionen können diesen Sauerstoffmangel auslösen, denn Bewusstsein, Atmung und Kreislauf ergänzen sich wechselseitig und hängen von einander ab. Sind alle drei Vitalfunktionen durch Sauerstoffmangel ausgefallen, ist ein Mensch klinisch tot. Sauerstoff ist für den Menschen somit lebensnotwendig. Ohne eine ausreichende Versorgung mit diesem Gas ist kein Leben möglich. Bei den Erste-Hilfe-Maßnahmen muss deshalb immer dafür gesorgt werden, dass die Sauerstoffversorgung des Betroffenen möglichst optimal gesichert ist.

[Bearbeiten] Merkmale einer Notsituation

Nicht nur die gesundheitliche Beeinträchtigung und die Gefahr der vitalen Bedrohung, der schnell entgegengewirkt werden muss, kennzeichnen eine Notsituation. Charakteristisch ist zudem, dass ein Mensch, der sich selbst nicht helfen kann, dringend Hilfe braucht. Der Betroffene ist auf andere angewiesen und sogar von ihnen abhängig. Außerdem ist das Auftreten eines Notfallgeschehens relativ unwahrscheinlich; ein Mensch erlebt nur selten, dass sich jemand in Lebensgefahr befindet. Natürlich ist das Auftreten kleinerer Verletzungen häufiger - aber auch das sind im Alltag grundsätzlich Ausnahmesituationen. Zudem treten Notfälle unerwartet und unvorhersehbar auf. Selbst wenn man sich der generellen Möglichkeit eines Notfalls ständig bewusst ist, sind die konkreten Notfallsituationen zu unterschiedlich, um sie gedanklich erschöpfend durchzuspielen.

[Bearbeiten] Notfallarten

Die Notfallereignisse, bei denen Erste Hilfe erforderlich wird, sind nur selten so spektakulär, wie man sie aus dem Fernsehen kennt. Die Wahrscheinlichkeit, bei einem Explosionsunglück, einem Großbrand oder einem schweren Verkehrsunfall Hilfe leisten zu müssen, ist viel geringer als bei Notfällen, die sich im direkten Umfeld des Helfers und im Alltag ereignen.

  • 53% der Notfälle geschehen im Haus- und Freizeitbereich (ein Kind zieht sich zum Beispiel beim Spielen eine Wunde zu)
  • 26% der Notfälle geschehen im Beruf (ein Arbeitskollege erleidet beispielsweise einen Krampfanfall)
  • 15% der Notfälle geschehen in der Schule (ein Schüler quetscht sich zum Beispiel an der Tür einen Finger)
  • 6% der Notfälle geschehen im Verkehr (ein Lastkraftwagen fährt beispielsweise auf einen Personenwagen auf)

Die Menschen, denen geholfen werden muss, sind nur in wenigen Fällen Fremde - sondern meistens Verwandte oder Bekannte.

Man wird auch seltener mit Blutungen oder Knochenbrüchen konfrontiert als mit einem Herzinfarkt, einem Asthmaanfall oder plötzlicher Bewusstlosigkeit.

  • 48,58% der Notarzteinsätze entfallen auf Erkrankungen (zum Beispiel Herzinfarkt, Schlaganfall)
  • 9,78% der Notarzteinsätze entfallen auf Vergiftungen (beispielsweise mit Tollkirschen, giftigen Pilzen, Alkohol oder Medikamenten)
  • 11,55% der Notarzteinsätze entfallen auf Unfälle (zum Beispiel Verkehrsunfälle oder Unfälle im Haushalt)
  • 16,78% der Notarzteinsätze entfallen auf Sonstiges (ein Obdachloser wird beispielsweise erfroren im Park aufgefunden)
  • 13,31% der Notarzteinsätze sind Fehleinsätze (etwa weil bereits andere einen Rettungswagen zur Unglücksstelle gerufen haben)

[Bearbeiten] Anforderungen an den Ersthelfer

Um Erste Hilfe schnell und richtig leisten zu können, muss der Ersthelfer bestimmte Fähigkeiten besitzen:

  • Fachliche Qualifikation (zum Beispiel Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sowie Auffrischung des Wissens)
  • Improvisationsvermögen (Unfälle, Erkrankungen oder Vergiftungen entsprechen in der Realität häufig nicht den Beispielen aus einem Erste-Hilfe-Kurs. Notfälle sind sehr unterschiedlich, man kann daher nicht auf alle Situationen vorbereitet sein. Man geht in der Erste-Hilfe-Ausbildung davon aus, dass der Lehrgangsteilnehmer ausgehend von seinem im Kurs erworbenen Wissen und den dort entwickelten Fähigkeiten auch in ähnlichen Notfällen helfen kann, beispielsweise einen Knochenbruch mit Hilfe eines daruntergelegten Kleidungsstücks ruhigstellen.)
  • Ruhe bewahren (Sinnvoll Erste Hilfe leisten heißt, besonnen und umsichtig das jeweils Richtige zu tun, und nicht hektisch in blinden Aktionismus zu verfallen.)
  • Erkennen - Überlegen - Handeln (Der Ersthelfer muss zunächst erkennen, was geschehen ist: Handelt es sich um einen Verkehrsunfall oder um eine Erkrankung? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Verletzungen oder Erkrankungen liegen vor? Wichtig ist es, sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Danach sollte man sich einige Sekunden lang die Zeit nehmen, zu überlegen: Welche Gefahr droht dem oder den Betroffenen? Wer ist besonders schwer verletzt? Wem muss zuerst geholfen werden? Welche Maßnahmen sind sofort notwendig, welche erst später? Zu den ersten Überlegungen gehört auch, ob man sich möglicherweise selbst gefährden könnte. Treten an einer Unfallstelle giftige Substanzen aus? Besteht Explosionsgefahr? Wie kann man trotzdem helfen? Ist der Rettungsdienst schon benachrichtigt? Jetzt heißt es handeln, und zwar so, wie es notwendig ist: Einerseits so, wie die Situation es verlangt, andererseits wie sie es zulässt.
  • Hilfsmittel für die Erste Hilfe (Alle lebensrettenden Maßnahmen sind ohne Hilfe durchführbar. Was der Ersthelfer jedoch benötigt, sind ein gesundes Selbstvertrauen und ein wenig Mut, um im entscheidenden Moment aktiv zu werden. Jeder Mensch kann an jedem Ort Hilfe leisten - sofern er geistig und körperlich dazu in der Lage ist. Ein zehnjähriges Kind wird zum Beispiel noch keine effektive Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen können, weil es ganz einfach noch nicht kräftig genug ist. Bei einigen Maßnahmen ist es natürlich sinnvoll, auf Hilfsmittel zurückzugreifen: So muss in jedem Kraftfahrzeug ein genormter Verbandkasten nach DIN 13164 und ein Warndreieck zur Absicherung von Unfallstellen mitgeführt werden. Bei Lastkraftwagen ist zusätzlich eine tragbare gelbe Warnblinkleuchte vorgeschrieben. Neben dieser Mindestausstattung empfiehlt sich folgende Sicherheitsausstattung: ein Feuerlöscher, ein sogenannter Nothammer und eine Sicherheits-Warnweste mit Reflexstreifen.

[Bearbeiten] Die Rettungskette

Die optimale Versorgung eines von einem medizinischen Notfall betroffenen Menschen lässt sich mit dem Schema der Rettungskette beschreiben, die je nach Darstellung heute aus vier bis sechs Gliedern besteht.

  • Absichern und Eigenschutz (zum Beispiel Absichern der Unfallstelle, Retten aus der Gefahrenzone)
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen (zum Beispiel Mund-zu-Nase-Beatmung, Herzdruckmassage, Stabile Seitenlage, Ausräumen des Mund-Rachen-Raumes, Stillung bedrohlicher Blutungen, Schockbekämpfung)
  • Notruf absetzen! (Wo geschah der Notfall? Wie viele Leute sind betroffen? Wann ist es passiert? Welche Verletzung, Vergiftung oder Erkrankung? Auf Rückfragen warten!)
  • Weitere Erste Hilfe leisten (zum Beispiel Wundversorgung, Betreuung des Betroffenen, fachgerechte Lagerung, Ruhigstellen von Knochenbrüchen)
  • Der Rettungsdienst knüpft mit seinen Maßnahmen an die des Ersthelfers an und sorgt dafür, dass die Transportfähigkeit des Notfallpatienten hergestellt wird.
  • Das letzte Glied der Rettungskette ist die Notaufnahme eines Krankenhauses. Im Krankenhaus steht dem Notfallpatienten die komplette ärztliche und pflegerische Versorgung zur Verfügung. Im Idealfall wird der Betroffene schon hier bis zur völligen Genesung behandelt - möglicherweise folgt dem Krankenhausaufenthalt aber noch eine weitere Therapie in Rehabilitationskliniken.

[Bearbeiten] Weblinks

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Notfall – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
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