Oberlandesgericht Koblenz
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Das Oberlandesgericht Koblenz ist eines von zwei Oberlandesgerichten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Es bildet zusammen mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken die Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit dieses Bundeslandes.
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[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk
Das Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Koblenz. Der Gerichtsbezirk liegt im nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz und umfasst die Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.
Der beim Oberlandesgericht Koblenz gebildete Senat für Staatsschutzsachen ist aufgrund eines Staatsvertrages mit dem Saarland auch für saarländische Staatsschutzsachen zuständig.
Die Zuständigkeit des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Koblenz, der mit kartellrechtlichen Berufungsverfahren und mit Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen befasst ist, sowie die des Senats für Baulandsachen erstrecken sich auch auf den Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken.
[Bearbeiten] Geschichte
Das OLG Koblenz wurde 1946 gegründet. Es hatte keinen unmittelbaren Vorgänger, sondern wurde als Folge der Aufteilung der ehemals preußischen Rheinprovinz in einen britisch und einen französisch besetzten Teil errichtet. Mit dieser Aufteilung verlor das in der britischen Besatzungszone gelegene Oberlandesgericht Köln seine Zuständigkeit für den nördlichen Teil des heutigen Landes Rheinland-Pfalz. Für diesen Bereich wurde ein neues Oberlandesgericht in Koblenz gegründet
[Bearbeiten] Gerichtsgebäude
Untergebracht ist das Oberlandesgericht Koblenz in den (sich gegenüber liegenden) Anwesen Regierungsstraße 7 und Stresemannstraße 1 am Koblenzer Rheinufer.
Beide Gebäude wurden in den Jahren zwischen 1902 und 1910 ursprünglich nicht als Gerichtsgebäude, sondern als staatliche Bauten der preußischen Verwaltung erichtet.
Das Gebäude in der Stresemannstraße 1 wurde während des 2. Weltkrieges durch Bombenangriffe stark beschädigt und ab 1947 (weitgehend originalgetreu) wiederaufgebaut.
Das Gebäude in der Regierungsstraße 7 erlitt dagegen keine gravierende Kriegsschäden; insbesondere der repräsentative Saalbau, der heute als Sitzungssaal für Gerichtsverhandlungen genutzt wird, blieb erhalten.
[Bearbeiten] Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem Oberlandesgericht Koblenz ist allein der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet. Nachgeordnet sind dem Gericht die Landgerichte in Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier mit den diesen jeweils nachgeordneten Amtsgerichten.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
50 Jahre Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 1996, Schriftenreihe des Ministeriums der Justiz. Band 5. Peter Lang Verlag 1996