Partnerschaftsgesetz
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Die Schweizer Bevölkerung stimmte am 5. Juni 2005 in einer Volksabstimmung mit 58 % der Stimmen dem Partnerschaftsgesetz (PartG) zu, nachdem bereits im Kanton Zürich ein entsprechendes kantonales Gesetz durch eine Volksabstimmung abgesegnet worden war. Das Gesetz ermöglicht homosexuellen Paaren die Registrierung ihrer Beziehung. Am 1. Januar 2007 ist das Partnerschaftsgesetz in der Schweiz in Kraft getreten.
Die Registrierung stellt die homosexuellen Paare weitestgehend den Ehepaaren gleich, etwa in der Unterstützungspflicht, im Steuerrecht und im Umgang mit Versicherungen wie der AHV, Vermietern und dem Staat. Die Adoption ist kein Bestandteil des PartG, sie ist gemäss dem Gesetzestext sogar ausdrücklich verboten.
Das Gesetz sieht keinen gemeinsamen Familiennamen vor; in der Botschaft des Bundesrates wird aber darauf verwiesen, dass "nichts ein Paar hindert, im Alltag einen Allianznamen zu bilden," indem jeder "dem eigenen Namen denjenigen des andern anfügt". Solange eine Person identifizierbar bleibe, könne sie sogar den Namen des Partners im Sinne eines "Künstlernamens" verwenden. "Auch Rechtsschriften können unter dieser Voraussetzung ohne weiteres mit dem Allianznamen oder dem 'Künstlernamen' unterschrieben werden", der auch "im Pass aufgeführt werden" könne, obwohl er kein "amtlicher" Name sei.
Die eingetragene Partnerschaft hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Bürgerrecht, es wird lediglich eine erleichterte Einbürgerung ausländischer eingetragener Partner von Schweizern vorgesehen (fünf Jahre Wohnsitz in der Schweiz, drei Jahre Partnerschaft).
Ausländische eingetragene Partnerschaften werden grundsätzlich unter denselben Maßgaben anerkannt wie ausländische Ehen (Art. 65a IPRG); ausländische gleichgeschlechtliche Ehen gelten dabei auch als eingetragene Partnerschaft (Art. 45 Abs. 3 IPRG).
Das Gesetz wurde vom National- und Ständerat verabschiedet und kam wegen des Zustandekommens des fakultativen Referendums an die Urne.[1] Die Gegner des Gesetzes monierten, es schwäche die Stellung der Familie, beschleunige die Einführung der Adoptionsmöglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare und verursache für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung einen unverhältnismäßig großen Aufwand.
Die grösseren Parteien standen dem Partnerschaftsgesetz mehrheitlich positiv gegenüber. Die Grünen, die SP, die CVP und die FDP hatten die Ja-Parole herausgegeben. Lediglich die SVP, die EVP und die EDU lehnten das Gesetz ab.
Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) befürwortete das Partnerschaftsgesetz, betonte dabei aber, dass es sich um keine Ehe handele.[2]
Die Schweiz ist das erste Land, das die Registrierung von homosexuellen Paaren durch eine Volksabstimmung genehmigt hat.[3]
Die Vorlage wurde lediglich in 6 1/2 von 23 Kantonen (bzw. 7 von 26 Kantonen und Halbkantonen) verworfen. Diese sind die katholischen Kantone Jura, Wallis, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Uri und Schwyz sowie der Kanton Thurgau.
Die Anzahl der gleichgeschlechtlichen Paare, die von der Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft Gebrauch machen wollen, ist regional unterschiedlich. Im Kanton Zürich hat mit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes ein Ansturm stattgefunden: 184 gleichgeschlechtliche Paare liessen im Januar 2007 ihre Partnerschaft eintragen.[4] Auf dem Basler Zivilstandsamt sind hingegen weniger Anfragen als erwartet eingegangen.[5]
[Bearbeiten] Siehe auch
- Eingetragene Partnerschaft
- Lebenspartnerschaftsgesetz (Deutschland)
- Gesetzliches Zusammenwohnen (Belgien)
- Gesetze zur Homosexualität
[Bearbeiten] Quelle
- ↑ nzz.ch: (sda): Referendum gegen Partnerschaftsgesetz steht, 2. November 2004
- ↑ Befürwortung seitens des SEK
- ↑ gruene-bundestag.de: Pressemitteilung NR. 478 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Nach Referendum in der Schweiz: Union muss Blockade im Bundesrat gegen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft im Steuerrecht aufgeben!, 6. Juni 2005
- ↑ Ansturm auf eingetragene Partnerschaften
- ↑ Interview mit dem Leiter des Basler Zivilstandsamtes - PDF