Patron
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Der Ausdruck Patron (v. lat.: patronus, aus: pater Vater) bezeichnet
- den Schutzpatron, einen Heiligen, dem der Schutz einer Person, einer Gemeinschaft, eines Berufsstandes oder eines Ortes anbefohlen ist
- den Schutzpatron, einen oder mehreren Rittern, die ein Kirchengebäude oder Kloster vor weltlichen Angriffen schützten
- den Namenspatron, einen Heiligen
- in Frankreich und in der Schweiz einen Unternehmer
- umgangssprachlich in Deutschland einen eigenartigen Menschen - ein "komischer Patron"
- eine Tequila Marke.
- den Patron einer Geisha, den man "danna" nennt und ist sozusagen ihr Geliebter. Er bezahlt einen Großteil der Ausgaben der Geisha, hat dafür aber immer einen Anspruch auf deren Gesellschaft und einen Anspruch auf Geschlechtsverkehr.
- den Inhaber eines Patronats
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- im römischen Recht das Amt eines Schutzherrn über Schutzbefohlene oder Freigelassene, Patronat (Römer)
- die juristische Bürgschaft eines Feudalherren über ein Kirchengebäude: Kirchenpatronat
- allgemein eine Schirmherrschaft
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[Bearbeiten] Siehe auch
- die Widmung einer Kirche an einem Heiligen: Patrozinium
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