Politisches System Saudi-Arabiens
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Die zentrale Institution des saudischen Regierungssystems ist die Monarchie. Das 1992 angenommene Grundgesetz bestimmt, dass Saudi Arabien eine Monarchie ist, die von den männlichen Abkömmlingen des Königs und Staatsgründers Abd al-Aziz ibn Saud regiert wird. Die Verfassung des Landes, das auf der Baisis des islamischen Rechts der Sharia geführt wird, ist der Koran. Politische Parteien gibt es im Lande ebensowenig wie nationale Wahlen. Die Machtfülle des Königs wird theoretisch durch die Regeln der Scharia und saudischer Traditionen eingeschränkt. Er muss auch den den Konsens zwischen dem Haus Saud (der königlichen Familie), religiösen Führern (Ulema) und anderen wichtigen Elementen der saudischen Gesellschaft wahren. Staatsreligion ist der Islam in seiner wahabitischen Ausprägung. Diese Spielart des Islam breitet sich durch finanzielle Hilfe Saudi Arabiens und des Königs bei der Errichtung von Moscheen und Koranschulen in aller Welt weiter aus. Die führenden Mitglieder der königlichen Familie wählen im Falle der Vakanz den neuen König mit nachfolgender Zustimmung der Ulema aus ihrer Mitte.
Seit der Staatsgründung haben die saudischen Könige stufenweise ein zentrales Regierungssystem errichtet. 1953 wurde ein Ministerrat ins Leben gerufen, dessen Mitglieder vom König berufen werden, dem sie alleine verantwortlich sind. Dieses Gremium berät den König bei der Festlegung der generellen politischen Linie und leitet die Aktivitäten der wachsenden Verwaltung. Der Ministerrat besteht aus dem Premierminister, dem ersten- und dem zweiten Vizepremierminister, 20 weiteren Ministern, von denen der Verteidigungsminister auch das Amt des zweiten Vizepremierministers bekleidet, zwei Staatssekretären sowie einer kleinen Anzahl von Beratern und Leitern großer autonomer Organisationen.
Gesetze werden durch Beschluss des Ministerrates und nachfolgender Ratifizierung durch königliches Dekret in Kraft gesetzt. Sie müssen mit der Scharia in Einklang stehen. Die Justiz wird von einem System von Religionsgerichten nach den Regeln der Scharia ausgeübt. Die einzelnen Richter werden vom König auf Vorschlag der Hohen Rates in Justizfragen ernannt. Dieser Rat besteht aus zwölf erfahrenen Juristen. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist gesetzlich geschützt. Der König ist die höchste Revisionsinstanz und hat das Begnadigungsrecht.
Das Land befindet sich seit 1948 im Kriegszustand mit Israel.
Traditionelle hat jeder Bürger anlässlich öffentlicher Audienzen Zugang zu hohen Offiziellen und das Recht sich mit Petitionen direkt an diese zu wenden.
Das Königreich besteht aus 13 Provinzen, die von Prinzen oder engen Verwandten der königlichen Familie regiert werden. Alle Provinzgouverneure werden vom König ernannt.
Im März 1992, erließ König Fahd mehrere Dekrete, in denen die Grundzüge des Regierungssystems geregelt werden. Erstmals wurde bei dieser Gelegenheit das Verfahren bei der Thronfolge kodifiziert. Im Zuge des königlichen Reformprogramms wurde gleichzeitig ein nationales beratendes Gremium geschaffen, dessen ernannte Mitglieder die Regierung in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beraten. Gleichfalls in dem Reformprogramm enthalten war ein Rahmenplan für die Beschaffenheit entsprechender beratender Gremien auf der Provinzebene.
Im September 1993 erließ König Fahd weitere Reformdekrete, mit denen die Mitglieder des neuen beratenden Gremiums ernannt wurden und diesem eine Geschäftsordnung gegeben wurde. Der König verkündete zudem den Ministerrat betrefeffende Reformen, die unter anderem eine Beschränkung der Amtszeit auf vier Jahre vorsahen und zudem Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten der Minister und anderer hoher Offizieller enthielt. Die Mitglieder der 13 Provinzräte und die diese betreffenden Geschäftsordnungen wurden gleichfalls 1993 verkündet.
Im Juli 1997 wurde die Anzahl der Mitglieder des beratenden Gremiums von 60 auf 90 erhöht. Im Mai 2001 erfolgte sodann nochmals eine Erweiterung auf 120 und im Jahre 2005 auf 150 Mitglieder. Da viele der alten Mitglieder anlässlich der Erweiterungen nicht erneut ernannt wurden, hat sich die Zusammensetzung des Gremiums deutlich verändert. Die Rolle des Rats wird auch in Anbetracht der wachsenden Erfahrung des Gremiums stufenweise erweitert.
Landesname:
Offizielle Form: Königreich Saudi Arabien
Kurzform: Saudi Arabien
Langform in der Landessprache: Al Mamlakah al Arabiyah as Suudiyah (Arabisch: المملكة العربيّة السّعوديّة)
Kurzform in der Landessprache: Al Arabiyah as Suudiyah (Arabisch: العربيّة السّعوديّة)
Nationalfeiertag: Vereinigung des Königreichs, 23. September (1932)
Verfassung: Regiert auf der Basis der Sharia; Das Grundgesetz, in dem die Rechte und Verantwortlichkeiten der Regierung festgelegt sind wurde 1993 eingeführt
Rechtssystem: basierend auf dem islamischen Recht
Stimmrecht der Bürger: keins
Verwaltung:
Staatsoberhaupt: Seine Majestät (und Premierminister - der Monarch ist sowohl Staatsoberhaupt als auch Regierungschef) Abdullah bin 'Abdul-'Aziz Al Saud (seit 1. August 2005) Zugleich Kustor der beiden heiligen Moscheen
Office of H.M. The King Riyadh, Kingdom of Saudi Arabia Anrede: Eure Majestät
Seine Königliche Hoheit Kronprinz und erster Vizepremierminister Sultan bin Abd al-Aziz (Halbbruder des Königs, Thronfolger seit dem 1. August 2005
Kabinett: Der Ministerrat wird vom König ernannt, wobei viele Mitglieder zugleich der königlichen Familie angehören.
Wahlen: keine
Legislative: Ein beratendes Gremium (150 Mitglieder und ein Vorsitzender, die alle vom König ernannt werden)
Justiz: Hoher Rat in Justizfragen
Politische Parteien: Nicht erlaubt
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: ABEDA, AfDB, AFESD, AL, AMF, BIS, CCC, ESCWA, FAO, G-19, G-77, GCC, IAEA, IBRD, ICAO, ICC, ICRM, IDA, IDB, IFAD, IFC, IFRCS, ILO, IMF, International Maritime Organization, Inmarsat, Intelsat, Interpol, IOC, ISO, ITU, NAM, OAPEC, OAS (Beobachter), OIC, OPCW, OPEC, UN, UNCTAD, UNESCO, UNIDO, UPU, WFTU, WHO, WIPO, WMO, WTrO (Bewerber)