Kategorie:Rechtsextreme Partei
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Eine Rechtsextreme Partei ist eine Partei, die die Kriterien der Rechtsextremismusdefinition in Deutschland erfüllt. Zu deren Kernbestand zählt seit dem Verbotsurteil der SRP 1951 die Ablehnung von:
- Achtung vor den Menschenrechten
- Volkssouveränität
- Gewaltenteilung
- Verantwortlichkeit der Regierung
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Mehrparteienprinzip
- Chancengleichheit für alle politischen Parteien
- Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
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