Rechnungshof
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Bei einem Rechnungshof handelt es sich um ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle, dessen Aufgabe es ist, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit (d.h. Einhaltung der formellen und materiellen Rechtsvorschriften) und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen (Rechnungsprüfung).
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[Bearbeiten] Rechnungshof in Deutschland
Für den Bereich des Bundes wurde hierfür der Bundesrechnungshof (BRH) errichtet, der seinen Sitz in Bonn (früher Frankfurt am Main) hat. Der BRH ist eine oberste Bundesbehörde (§ 1 BRHG), seine Mitglieder (§ 3 Abs. 1 BRHG) besitzen richterliche Unabhängigkeit (Art. 114 Abs. 2 Satz 1 GG, § 3 Abs. 4 BRHG).
In den Ländern gibt es jeweils eigene Rechnungshöfe als oberste Landesbehörden (LRH):
- Rechnungshof Baden-Württemberg in Karlsruhe,
- Bayerischer Oberster Rechnungshof in München,
- Rechnungshof von Berlin,
- Landesrechnungshof Brandenburg in Potsdam,
- Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen in Bremen,
- Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg,
- Hessischer Rechnungshof in Darmstadt,
- Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin und Neubrandenburg,
- Niedersächsischer Landesrechnungshof in Hildesheim,
- Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf,
- Rechnungshof Rheinland-Pfalz in Speyer,
- Rechnungshof des Saarlandes in Saarbrücken,
- Sächsischer Rechnungshof in Leipzig,
- Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt in Dessau,
- Landesrechnungshof Schleswig-Holstein in Kiel,
- Thüringer Rechnungshof in Rudolstadt.
Die Rechnungshöfe nehmen im Staatsgefüge eine Sonderstellung ein. Ob sie der Legislative, der Exekutive oder der Judikative zuzuordnen sind oder außerhalb der drei in Art. 20 Abs. 3 GG ausdrücklich genannten Gewalten (Gewaltenteilung) stehen und eine Institution sui generis darstellen, ist nicht geklärt.
Bei den Prüfungsanordnungen, Auskunftsverlangen und Prüfungsmitteilungen der Rechnungshöfe handelt es sich zwar um hoheitliche Maßnahmen, jedoch grundsätzlich nicht um Verwaltungsakte. Ein solcher liegt nur vor, wenn sich die Prüfungsmaßnahme gegen eine Stelle außerhalb der Verwaltung richtet, was in den Fällen des § 91, 92 und 104 der Bundeshaushaltsordnung möglich ist.
Behörden mit vergleichbaren Aufgaben auf kommunaler Ebene heißen Rechnungsprüfungsämter.
[Bearbeiten] Rechnungshof in Österreich
Hauptartikel: Rechnungshof (Österreich)
Der Rechnungshof ist in Österreich ein unabhängiges Organ des Nationalrates und der Landtage. Ihm obliegt die Überprüfung der Gebarung, also der finanziell wirksamen Tätigkeit, des Bundes, der Länder sowie der Gemeinden über 20.000 Einwohner. Auch Unternehmungen, Stiftungen, Fonds und Körperschaften an denen der Bund mindestens zu 50% beteiligt ist hat er zu überprüfen.
Dem Rechnungshof steht der Rechnungshofpräsident vor. Er wird vom Nationalrat auf 12 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist nicht möglich.
Der Rechnungshof berichtet dem Nationalrat über seine Prüfungstätigkeit in Form von Berichten. Ferner legt er die Einkommenserhebung, den Einkommensbericht und den Bundesrechnungsabschluss vor. Die Prüfmaßstäbe des Rechnungshofes sind Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auf der Grundlage der Rechtmäßigkeit.
Der Rechnungshof hat seit 1965 das Generalsekretariat der INTOSAI, der Internationalen Organisation Oberster Rechnungskontrollbehörden, inne. Der INTOSAI gehören über 180 Rechnungshöfe weltweit an.
Am 28. Juni 2004 wurde Josef Moser mit den Stimmen der ÖVP und FPÖ Regierungsmehrheit zum neuen Rechnungshofpräsidenten gewählt. Er trat sein Amt am 1. Juli 2004 an. Vorheriger Rechnungshofpräsident war Franz Fiedler.
Geschichtliches: Der erste Vorläufer, die allgemeine Schatzkammer, wurde bereits 1496 von Maximilian I. eingerichtet.
1761 schuf Maria Theresia eine Hofrechenkammer, die 1867 der Oberste Rechnungshof wurde.
Der heutige Rechnungshof besteht seit 1919 mit einer Unterbrechung von 1938 bis 1945.
Sie können den Rechnungshof unter www.rechnungshof.gv.at im Internet besuchen. Auskünfte unter +43 / 1 / 711 71 - 8264.
[Bearbeiten] Der Europäische Rechnungshof
Die Finanzkontrolle bei der Europäischen Union (EU) erfolgt durch den EuRH (Europäischer Rechnungshof).
[Bearbeiten] Weblinks
- Art. 114 GG.
- Webseite des Bundesrechnungshof
- Webseite des Bayerischen Obersten Rechnungshofs
- Webseite des Rechnungshofes von Berlin
- Webseite des Landesrechnungshofes Brandenburg
- Webseite des Landesrechnungshofes NRW
- Webseite des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern
- Webseite des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein
- Webseite des Rechnungshofs in Rheinland-Pfalz
- Webseite des Österreichischen Rechnungshofes
- Webseite des Rechnungshofs Baden-Wuerttemberg
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