Regularität (Freimaurerei)
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Der Begriff der Regularität entstammt dem internen Sprachgebrauch der verschiedenen freimaurerischen Lehrarten und Systeme. Nach der 8. Verordnung der Andersonschen Konstitution ist eine Loge regulär, wenn sie nach den Regeln des ihr erteilten Konstitutionspatents arbeitet. Die Großlogen bestätigen „Regularität“ der jeweilig anerkannten Mitgliedslogen und Großlogen mit Patenten.
Ein Freimaurer ist regulär, wenn er in rechtmäßiger Weise zum Freimaurer gemacht wurde. Ist er in einer irregulären Loge oder in irregulärer Form initiiert worden, so kann er regularisiert werden.
In der Geschichte der Freimaurerei bestand zwischen dem Großorient von Frankreich (GOdF) und der Vereinigten Großloge von England (UGLoE) ursprünglich eine gegenseitige Anerkennung. Erst als 1877 der Grand Orient de France aus Gründen der Gewissensfreiheit auf die Formel vom Allmächtigen Baumeister aller Welten verzichtete, brach die Vereinigte Großloge von England 1913 einseitig die Kontakte ab und erkennt seither den Großorient von Frankreich und die von ihr anerkannten Großlogen und Logen nicht mehr als regulär an. Dieser hingegen betrachtet die Vereinigten Großloge von England und die von ihr anerkannten Großlogen und Logen weiterhin als regulär. Jene Großlogen, selche von der Gran Loge de France GLDF initiiert wurden (Alter und Angenommener Schottischer Ritus) gelten ebenfalls als regulär.
In der heutigen Zeit wird diese Nichtanerkennung durch die Vereinigte Großloge von England vor allem damit begründet, dass die vom Großorient von Frankreich ausgehenden liberalen Logen gegen die von den Vereinigten Großloge von England eigenen „Basic Principles“ verstoßen, indem sie zum Teil politische Diskussionen in den Logen zulassen und Frauenlogen und gemischtgeschlechtliche Logen anerkennen. Die von der Vereinigten Großloge von England anerkannten Logen sehen eine Trennung nach Geschlechtern als Voraussetzung für die intime freundschaftliche Beziehung der Mitglieder an.
Seit dem 10 März 1999 untersagt die Vereinigte Großloge von England in einer öffentlichen Erklärung offiziell den Besuch von rituellen Versammlungen liberaler Logen.
„Irregular and Unrecognised Grand Lodges
There are some self-styled Masonic bodies that do not meet these standards, e.g. which do not require a belief in a Supreme Being, or which allow or encourage their members to participate as such in political matters. These bodies are recognised by the Grand Lodge of England as being Masonically irregular, and Masonic contact with them is forbidden.“– The United Grand Lodge of England: [1]
Diese von ihnen nicht anerkannten Logen werden dabei häufig als Winkellogen tituliert.
Dennoch kommen Kontakte trotz Ausschlussgefahr wegen regelwidrigem Verhalten für von der Vereinigten Großloge von England anerkannten Freimaurer in der freimaurerischen Praxis dennoch vereinzelt stillschweigend zustande. Prinzipiell bestehen gute Beziehungen zwischen regulären oder irregulären Freimaurern. Der Bund der Freimaurerei ist seinem innersten Wesen nach ein einiger und allgemeiner; alle Logen auf der ganzen Erde bilden ideell nur eine Loge.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Eugen Lennhoff/Oskar Posner/Dieter A. Binder: Internationales Freimaurerlexikon, Überarbeitete und erweiterte Neuauflage der Ausgabe von 1932, München 2003, ISBN 3-7766-2161-3
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ The United Grand Lodge of England: Irregular and Unrecognised Grand Lodges