Wikipedia:Schnelllöschantrag
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Als Schnelllöschung bezeichnet man das Löschen einer Seite ohne vorherige siebentägige Löschdiskussion. Die Schnelllöschung ist für eindeutige Fälle vorgesehen, die nicht erst ausdiskutiert werden müssen. Die genauen Voraussetzungen sind in den nachfolgenden Schnelllöschkriterien festgelegt.
Alle Benutzer können Seiten zur Schnelllöschung vorschlagen, indem sie sie durch einen Schnelllöschantrag (SLA) in die Kategorie:Wikipedia:Schnelllöschen eintragen. Jeder Administrator kann Schnelllöschungen durchführen, solange sie den folgenden Kriterien entsprechen.
Inhaltsverzeichnis |
Kriterien für eine Schnelllöschung
Artikel
- Kein Artikel:
- Falsche Sprache
- Testseiten
- Baustellen („Hier entsteht ein Artikel zum Thema xy“)
- sinnentstellte Maschinenübersetzungen
- Seiten, die nur aus einem Weblink bestehen
- eine Aneinanderreihung von Wörtern, die überhaupt keinen erkennbaren Sinn ergeben
- Text, der auf den ersten Blick vernünftig aussieht, aber so hoffnungslos und irreparabel verworren ist, dass man von keinem intelligenten Menschen erwarten kann, ihn inhaltlich zu verstehen.
- Falscher Stub: Sehr kurze Artikel ohne Definition oder ohne Kontext.
- Fake: Offensichtliche Scherzeinträge. Bei Zweifeln, ob ein Artikel wirklich ein Scherz ist, sollte aber immer ein normaler Löschantrag gestellt werden.
- Rechtswidrig: Seiten, die aus eindeutig rechtswidrigem Inhalt bestehen, also z. B. Beleidigungen, Volksverhetzung etc.
- Offensichtliche Werbung: Werbetexte, die offensichtlich direkt von der PR-Abteilung eines Unternehmens stammen und keine enzyklopädisch verwertbaren Inhalte enthalten
- Zweifelsfreie Irrelevanz: Der Artikel enthält keinerlei Angaben, die eine erste Beurteilung der Relevanz des Gegenstandes erlauben oder das dargestellte Lemma ist zweifelsfrei nicht relevant (Kleinstvereine, vollkommen unbekannte Personen). Bei zweifelhafter Relevanz ist stets ein normaler Löschantrag zu stellen.
- Jugendschutz: Da Wikipedia über keinen Altersverifizierungsmechanismus verfügt, müssen alle Schriften, Grafiken und Darstellungen den deutschen, schweizer und österreichischen Normen für Jugendschutz entsprechen. Betroffen davon sind vor allem Pornografie und Gewaltdarstellungen.
Metabegründungen
- Ein Artikel, dessen Inhalt bereits vollständig in einem anderen Artikel enthalten ist und der auch nicht als Redirect erhaltenswert ist (siehe hierzu Wikipedia:Redundanz).
- Wiedergänger: Eine wieder eingestellte Kopie eines Artikels, der nach einer regulären Löschdiskussion gelöscht wurde.
Bilder
- Ein Bild, das eine genaue Kopie von einem anderen ist. Jedoch vorher sicherstellen, dass kein Artikel das zu löschende Bild mehr benutzt!
Sonstiges
- Nicht mehr benötigte Weiterleitungen (Redirects), zum Beispiel Artikel mit Tippfehler im Titel, die auf den richtigen Namen verschoben wurden. Man sollte überprüfen, ob keine Links mehr auf die zu löschende Seite zeigen und eventuell einige Zeit mit der Löschung warten, damit der Autor des verschobenen Artikels sein Werk wiederfinden kann.
- Seiten im Benutzernamensraum auf Wunsch des jeweiligen Benutzers (auch von Anderen neu angelegte Seiten im persönlichen Benutzerraum) oder weil sie gegen WP:WWNI oder gegen WP:BNR verstoßen
- Beiträge permanent gesperrter Benutzer, die nicht der Entwicklung einer Enzyklopädie dienen
- Nicht mehr relevante Diskussionsseiten von IP-Benutzern
Kein Fall für eine Schnelllöschung
Artikel
- Wörterbucheinträge: Für Wörterbucheinträge gibt es das Wiktionary. Wörterbucheinträge sollten normal auf den Löschkandidaten gelistet werden, damit diejenigen, die ein Interesse daran haben, sie ins Wiktionary retten oder durch Erweiterung einen vollwertigen Enzyklopädieartikel daraus herstellen können.
- Einseitige Sichtweise oder unterschwellige Werbung sind kein Fall für Schnelllöschung, da möglicherweise mit etwas Arbeit eine neutrale Version des Artikels erstellt werden könnte (siehe Wikipedia:Neutraler Standpunkt).
- Schlecht geschriebene Artikel können ausgebessert werden:
- Formalien (siehe Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel)
- schlechtes Deutsch (Ausnahme: sinnentstellte Maschinenübersetzungen)
- für Laien unverständlich: Versuche die verwendeten Fachbegriffe auf Artikel zu verlinken, in denen sie erläutert werden, bitte andere Benutzer, die sich in dem Fachgebiet auskennen, einen Blick auf den Artikel zu werfen (Ansprechpartner finden sich auf Die Wikipedianer/nach Wissensgebieten oder bei einem entsprechenden Portal), oder versieh den Artikel mit dem Bewertungsbaustein „unverständlich“.
Bilder
- Bilder und andere Dateien sollen grundsätzlich auf Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder eingetragen werden, sofern keines der oben genannten Schnelllöschkriterien erfüllt ist. Für Bilder, die sowohl auf Wikipedia als auch auf Wikimedia Commons existieren, siehe Kennzeichnung nach Commons übertragener Dateien.
Sonstiges
- Weiterleitungen sollen nicht gelöscht werden, wenn es sich um alternative Schreibungen handelt, zum Beispiel Auflösung von Sonderzeichen (auch ss/ß), Schweizer oder österreichische Schreibungen (sind nicht immer erkennbar) oder ähnliches.
Vorgehensweise
Antrag stellen
Vor einem Schnelllöschantrag:
- Prüfe in der Versionsgeschichte, ob es sich nicht um einen Fall von Vandalismus handelt, bei dem bestehender, guter Inhalt überschrieben wurde. In so einem Fall natürlich die alte Version wiederherstellen.
- Prüfe die Diskussionsseite auf Hinweise, die dem von dir erkannten Schnelllöschkriterium entgegenstehen.
- Falls Teile des Artikeltextes in andere Artikel übernommen wurden, kommen Lizenzerwägungen in Spiel. Überlege, ob das Lemma als Weiterleitung geeignet ist. Bitte sonst einen Administrator um eine Zusammenführung der Versionsgeschichten.
Für einen Schnelllöschantrag fügst du Folgendes mit dem Textbaustein {{Löschen}} und mit einer Begründung am Beginn des Artikels ein:
{{Löschen|Begründung -- ~~~~}}
(Bei einer Weiterleitungsseite muss der Schnelllöschantrag vor dem #REDIRECT
stehen − die Wiki-Software zeigt bei Seiten, die mit #REDIRECT
anfangen, alle weiteren Zeilen nicht an.)
Die betroffene Seite bitte nicht bei den Löschkandidaten eintragen. Der Textbaustein trägt den Artikel automatisch in die Kategorie:Wikipedia:Schnelllöschen ein. Die vier Tilden (~) im Schnelllöschtextbaustein generieren automatisch die Unterschrift des Antragstellers. Die kurze Begründung, die den Schnelllöschantrag erklärt (z. B. Überflüssig durch Artikelverschiebung), erleichtert dem Administrator die Arbeit.
Weiteres Vorgehen
Über den Schnelllöschantrag entscheidet ein Administrator. Einsprüche können unter den Antrag geschrieben werden. Anträge ohne Unterschrift und solche, die keinem der oben aufgeführten Kriterien entsprechen, kann der Administrator kommentarlos entfernen. Abgelehnte Schnelllöschanträge bitte nicht erneut einstellen, sondern die Seite stattdessen ggf. bei den Löschkandidaten eintragen.
Ein Antrag auf Schnelllöschung entbindet den löschenden Administrator jedoch nicht von einer sorgfältigen Prüfung des Artikels. Vor dem Löschen sollte in jedem Fall überprüft werden, ob die oben genannten Kriterien zutreffen. Dazu gehört vor allem die Überprüfung von Versionsgeschichte und Diskussionsseite.
Auch nach der Löschung ist ein Einspruch gegen die Schnelllöschung möglich; dieser ist auf die Benutzer Diskussion des löschenden Admins oder auf der Löschrevisionsseite zu vermerken. Erhebt ein Benutzer Einspruch gegen die Löschung, ist entweder der Artikel wieder herzustellen, mit Löschantrags-Baustein zu versehen, und eine ordentliche Löschdiskussion durchzuführen, oder aber es ist ein entsprechender Eintrag auf der Benutzer Diskussion des Benutzers einzutragen, aus dem ersichtlich wird, warum der Einspruch nicht ernst zu nehmen ist.