Segler (Schifffahrt)
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Ein Segler ist eine Person, die hobbymäßig oder im sportlichen Wettbewerb mit einem Segelboot segelt.
In Deutschland benötigt man zum Führen eines Segelboots nur dann einen Sportbootführerschein oder ein regionales Schifferpatent, z. B. das Bodenseeschifferpatent, wenn ein Motor mit mehr als 5 PS/3,68 kW installiert ist, oder die Segelfläche größer als 12 m² ist. Für den Erwerb der Zertifikate ist der Nachweise diverser Kenntnisse aus dem Spektrum der Kunst der Seemannschaft nötig, z. B. über Schifferknoten, Schifffahrtsstraßenordnungen, Kollisionsverhütungsregeln (KVR), Seezeichen, Umweltschutz, Gewässer- und Wetterkunde. Darauf aufbauend können sich Segler in den Gebieten der Betriebsfunktechnik (GMDSS, Notanruf-Verfahren, Telefonie über Inmarsat) oder auch der Astronavigation theoretisch weiterbilden. Zahlreiche Segelschulen haben sich auf diese Art der Ausbildung spezialisiert. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Führerscheinen kann man auf freiwilliger Basis diverse Verbandsführerscheine erlangen.
Siehe auch: Segeln, Regatta, Seemann, Seglerbekleidung, Motorboot, Funkbetriebszeugnis (Schifffahrt)
Der Begriff Segler wird umgangssprachlich auch generell als Synonym für Segelschiffe und Segelflugzeuge verwendet. Eine Person, die ein Segelflugzeug fliegt, bezeichnet man als Segelflieger.