Single Euro Payments Area
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Der Begriff Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, abgekürzt SEPA) (fälschlicherweise auch Single European Payments Area) bezeichnet im Bankwesen das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums. In diesem Zahlungsraum sollten für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen bestehen.
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[Bearbeiten] Problemstellung und Ziel
Traditionell besteht in jedem Land ein nationales Zahlungsverkehrssystem. Dies umfasst
- Rechtsnormen und Interbankenvereinbarungen
- technische und organisatorische Standards (z.B. Überweisungsformulare, BLZ-Systeme)
- Clearingstellen und
- Softwarelösungen
Parallel hierzu bestehen internationale Zahlungsverkehrssysteme (z.B. SWIFT). Auslandszahlungen sind um ein Vielfaches teurer als Inlandszahlungen. Dabei ist anzumerken, dass Euro-Zahlungen innerhalb der EU mit der angebotenen EU-Standardüberweisung unter bestimmten Voraussetzungen (Verwendung von IBAN und BIC) laut der EU-Preisverordnung nicht mehr kosten dürfen als eine Inlandsüberweisung. Auch ist die Fehlerquote bei Auslandszahlungen höher, da vielfach die Auftraggeber die Zahlungsverkehrssysteme des Empfängerlandes nicht kennen und daher falsche Angaben machen. Im Rahmen der Schaffung eines Europäischen Binnenmarktes reklamiert die EU-Kommission seit vielen Jahren, dass dies ein erhebliches Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel darstellt.
Ziel der SEPA ist, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen mehr gibt.
Hieraus ergeben sich die folgende Themenstellungen:
- Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für Zahlungsverkehrstransaktionen in Europa
- Entwicklung gemeinsamer Standards, Prozesse, Datenformate und Softwarelösungen
- Mittelfristige Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrssysteme.
Insbesondere der letzte Punkt ist wesentlich, da das parallele Bestehen nationaler und EU-weiter Zahlungsverkehrssysteme zu doppelten Kosten führen und die Durchsetzung der EU-Normen verlangsamen oder verhindern würde.
Ziel ist es, bis 2010 eine hinreichende Nutzung der neuen SEPA-Verfahren, die so genannte kritische Masse, zu erreichen, damit der gesamte Prozess unumkehrbar wird.[1]
[Bearbeiten] Teilnehmerländer
Voraussichtlich werden 31 Länder an SEPA teilnehmen. Hierzu gehören 27 Mitglieder der Europäischen Union, die drei weiteren Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Island, Liechtenstein und Norwegen) und die Schweiz.
Unabhängig vom teilnehmenden Land und seiner Währung werden SEPA-Zahlungen nur in Euro ausgeführt.
[Bearbeiten] Behandelte Themenbereiche
[Bearbeiten] Einheitlicher Rechtsrahmen
Ein wesentliches Hemmnis für die SEPA-Ziele ist der fehlende einheitliche Rechtsrahmen für den europaweiten Zahlungsverkehr; die bestehenden Rechtsvorschriften in den EU-Ländern sind völlig uneinheitlich. So ist beispielsweise in manchen Ländern noch keine juristische Grundlage für ein Lastschriftverfahren gegeben. Die EU-Kommission hat im Dezember 2005 einen Vorschlag für einen neuen einheitlichen Rechtsrahmen („New Legal Framework“) vorgelegt. Die Diskussion um den Rechtsrahmen, der mittlerweile den Namen „Payment Service Directive“ (PSD) trägt, ist noch nicht abgeschlossen. Ziel ist es, die PSD innerhalb der deutschen Ratspräsidentschaft bis zum 30. Juni 2007 zu verabschieden. Daran schließt sich eine 18-monatige Umsetzungsfrist in den Teilnehmerländern an, in der diese EU-Richtlinie in nationales geltendes Recht umgewandelt werden muss.
Dennoch wird die SEPA am 1. Januar 2008 starten. Allerdings werden nur die SEPA-Überweisung und SEPA-Kartenzahlungen möglich sein. Für die SEPA-Lastschrift ist der Rechtsrahmen zwingend erforderlich, um eine einwandfreie Abwicklung europaweit garantieren zu können.
Derzeit besteht die Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen, sowie die bisherige Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU (EG 2560/2001).
[Bearbeiten] SEPA-Produkte
Ab Anfang 2008 sollen SEPA-Zahlungsverkehrsprodukte für die Bankkunden nutzbar sein:
- SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer)
- SEPA-Lastschriften (SEPA Direct Debit)
- SEPA-Kartenzahlungen (SEPA Cards Framework)
Wesentlich ist, dass diese Produkte vollautomatisch (Straight Through Processing/STP), d.h. ohne manuelle Eingriffe abgewickelt werden können.
[Bearbeiten] Vorgehensweise
Auf Ebene der europäischen Bankenverbände erfolgt die Definition der notwendigen Standards.
Die neuen Instrumente sollen den Planungen entsprechend ab dem 1. Januar 2008 angeboten werden. Die SEPA-Lastschrift kann aber aufgrund des fehlenden Rechtsrahmens zu diesem Zeitpunkt noch nicht angeboten werden, so dass SEPA allenfalls mit der Überweisung und der Kartenzahlung starten kann. Ein Termin für die Beendigung der nationalen Systeme besteht noch nicht. Insbesondere die deutsche Kreditwirtschaft setzt sich dafür ein, dass die Ablösung der nationalen Verfahren marktorientiert erfolgt und nicht durch die europäischen Gesetzgeber zwangsweise verordnet wird.
[Bearbeiten] Organisation
[Bearbeiten] Europäische Ebene
Das European Payments Council (EPC), in dem sich die europäischen Banken zusammengeschlossen haben, hat gegenüber der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB) die Umsetzung von SEPA bis zum Jahr 2010 zugesagt. Hierzu sind sechs Arbeitskreise gebildet worden: Direct Debit, Credit Transfer, Cards, Cash, OITS (Operations, Infrastructure, Technology, Standards) und Legal.
[Bearbeiten] Nationale Ebene (in Deutschland)
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), der Zusammenschluss der Bankenverbände und die Deutsche Bundesbank arbeiten an der Einführung der SEPA in Deutschland. Zur Koordinierung dieser Arbeiten besteht seit dem 13. September 2006 das Deutsche SEPA Komitee. Aufgabe des Komitees ist es, die zügige Umsetzung der SEPA in Deutschland strategisch sicherzustellen. Dazu beobachtet und bewertet das Komitee die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie mögliche Risiken.
Die Vertreter im „Deutschen SEPA Komitee“ sind:
- Hubert Piel, Mitglied des Vorstandes des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
- Hans-Joachim Massenberg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.
- Karl-Heinz Boos, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Banken e.V.
- Hans Georg Fabritius, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank
- Bernd M. Fieseler, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V.
[Bearbeiten] Folgen der Einführung von SEPA
Bedingt durch die Kosten der Einführung von SEPA ist es möglich, dass die Kosten der Zahlungsverkehrsdienstleistungen zunächst steigen. Jedoch prognostiziert die EU-Kommission auf mittlere Sicht europaweite Kostenvorteile durch Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs. Die Kreditwirtschaft teilt diese Meinung nur teilweise. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die derzeitigen Auslandszahlungsverkehrssysteme erhalten bleiben müssen (für Zahlungen ins Nicht-Euro-Ausland).
Allgemein wird mit einer Konsolidierung der einzelnen Clearing-Organisationen gerechnet. Es gibt heute bereits ein pan-europäisches automatisiertes Clearinghaus, das sämtliche europäischen Staaten und Regionen abdeckt: Die EBA Clearing S.A. Trotzdem wird das in Deutschland weit verbreitete, sehr effiziente bilaterale Clearing weiterhin seine Berechtigung haben.