Sperrstunde
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Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. Diese Regelung diente der Sicherung der Nachtruhe. Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden. Oft wird kurz vor Anbruch der Sperrstunde zur letzten Bestellung aufgefordert. Sie galt früher in vielen Städten.
In München beispielsweise, das über lange Jahre hinweg eine vergleichsweise strikte Sperrstundenregelung besaß, wurde die Sperrstunde erst 2004 nach einer einjährigen Testphase auf eine Putzstunde zwischen 5 und 6 Uhr morgens reduziert.[1] In Köln wird die Sperrstunde jeweils am Karnevalswochenende aufgehoben. Auch Bremen hebt diese in der Zeit des Bremer Freimarkts auf.
In vielen anderen Städten wie z.B. Leipzig gibt es gar keine generelle Sperr- oder Putzstunde.[2] In Städten, in denen es keine generelle Sperrstunde gibt, können dennoch die Ordnungsämter Auflagen, wie lange ein Lokal geöffnet sein darf, erlassen.
In Großbritannien wurde in England und Wales mit dem Inkrafttreten des Licensing Act am 24. November 2005 die Sperrstunde abgeschafft. Allerdings beantragten nur wenige hundert Pubs eine nun mögliche ganztägige Öffnungszeit, über 60.000 hingegen eine Öffnung bis 1 Uhr morgens (Stand: November 2005).[3] Die etwa tausend Volllizenzen gingen vor allem an Supermärkte und Tankstellen.[4]
[Bearbeiten] Quellenangaben
- ↑ Sperrstunde in München
- ↑ Touristinfoflyer Leipzig
- ↑ Vgl. Aus für Sperrstunde in Großbritannien (Unpräzise Meldung vom 16. November 2005 bei tagesschau.de – Tagesschau), 2005: Pubs open 24 hours (bbc.co.uk – BBC) sowie Licensing Act (Artikel der englischsprachigen Wikipedia)
- ↑ „Die Bilanz sieht eher nüchtern aus“ von Ulrich Schilling-Strack im Weser-Kurier Nr. 276 vom 24. November 2006, S. 7
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