Staatsrat
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Wort Staatsrat bezeichnet
- unterschiedliche Organe
- Staatsrat (Belgien)
- Staatsrat der Volksrepublik China
- Staatsrat der DDR
- Staatsrat (Luxemburg)
- Staatsrat (Osttimor)
- Staatsrat (Österreich)
- Regierungsrat (Schweiz), Regierung eines Kantons in der Westschweiz auch Staatsrat genannt
- Preußischer Staatsrat
- Staatsrat (Irland), Organ zur Beratung des Staatsoberhauptes
- Conseil d'État (Frankreich), das oberste Verwaltungsgericht
- die Zweite Kammer des slowenischen Parlaments
- den Titel einer Person
- in deutschen Stadtstaaten den Amtstitel eines mit einem Staatssekretär vergleichbaren politischen Beamten, siehe Staatsrat (Amt)
- in Baden-Württemberg ein ehrenamtliches Regierungsmitglied, siehe Landesregierung von Baden-Württemberg
![]() |
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |