Statut
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Ein Statut (von lat.: statutum Festsetzung) ist eine Rechtsordnung, die in einem bestimmten Gebiet oder bezüglich eines bestimmten Gegenstands Anwendung findet. Oft wird der Begriff in der Mehrzahl benutzt, Statuten, und hat dann dieselbe Bedeutung. Statut ist auch Synonym für Satzung einer Vereinigung oder Körperschaft.
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[Bearbeiten] Völkerrecht
Im Völkerrecht versteht man unter Statut zumeist einen Vertrag, der eine internationale Organisation, ein Gericht oder ein sonstiges außenpolitisches Instrument konstituiert und gleichzeitig ihre/seine Satzung bzw. Verfahrensordnung oder das Recht auf eine eigene Geschäftsordnung festschreibt, so etwa:
- Charta der Vereinten Nationen in Bezug auf die UN
- Statut des IGH
- Rom-Statut des IStGH
- Atomwaffensperrvertrag in Bezug auf die IAEA
- Seerechtsübereinkommen in Bezug auf den ISGH
[Bearbeiten] Internationales Privatrecht
In der Terminologie des Internationalen Privatrechts ist ein Statut eine Rechtsordnung, die nach der einschlägigen Kollisionsregel des Forums, also des Staates des angerufenen Gerichts, zur Klärung der jeweiligen materiellrechtlichen Frage berufen ist.
Aufgrund verschiedener Anknüpfungspunkte kann es zur Anwendung verschiedener Rechtsordnungen zur Klärung eines einzelnen Rechtsstreits kommen. In diesem Fall wird das anwendbare Statut je nach Regelungsgebiet konkret bezeichnet. So spricht man z.B. von Personalstatut, Vertragsstatut, Sachstatut oder Formstatut.
[Bearbeiten] Kommunalrecht
Im österreichischen Kommunalrecht ist ein Statut meist eine Satzung mit rechtsverbindlichem Charakter, kann aber auch eine Rechtsverordnung der staatlichen Exekutive bezeichnen.
siehe: Statutarstadt, Satzung
[Bearbeiten] Rechtsgeschichte
In der Rechtsgeschichte ist ein Statut meist eine Rechtssammlung, oft ein Rechtsakt der Rechtskodifikation des Gewohnheitsrechts, das das damalige gesellschaftliche Leben in einem Staat oder einer anderen Körperschaft "statuiert".
siehe: Litauisches Statut
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