Taschenwagen
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Der Taschenwagen ist ein spezieller Flachwagen (siehe auch Eisenbahngüterwagen) für die Aufnahme von Sattelanhängern im kombinierten Verkehr (KV). Er ist als Drehgestellwagen ausgebildet. Als Wagen, der für die Beförderung von Fahrzeugen gebaut ist, trägt er nach dem Gattungsbuchstaben S einen kleinen Kennbuchstaben d. Meistens ist in einem Taschenwagen auch das Befördern von Containern möglich, weshalb die Standardaufschrift Sdgs ist. Das kleine s bezieht sich auf die Geschwindigkeit des Wagens. Die Wagen tragen auf der Längsseite ein gelbes Dreieck mit einem schwarzem P.
[Bearbeiten] Aufbau
Damit das Umgrenzungsprofil des Wagens möglichst klein ist, ist er mit Außenlangträgern ausgestattet, die Platz für das Fahrwerk des Sattelanhängers lassen. Der Sattelanhänger wird mit seinem Königszapfen durch eine Kupplungsplatte, die sich auf einem Stützbock befindet, gesichert, daneben werden noch seine Räder mit Keilen arretiert. Mit Rücksicht auf die Lebensdauer des Königszapfens sind beladene Wagen als Vorsichtssendung mit 3 Ausrufezeichen zu behandeln, eine Vorschrift, die auch mit einem Abstoß- und Ablaufverbot verbunden ist. Auf dem Langträger sind meistens Containertragzapfen vorhanden, damit ein freizüger Einsatz in KV-Zügen erfolgen kann und damit er auf dem Rückweg nicht zwingend wieder mit einem Sattelauflieger beladen werden muss. Neue Wagen haben einen höhenverstellbaren Stützbock, der auch in der Wagenlängsrichtung verschoben werden und somit den unterschiedlichen Sattelaufliegern angepasst werden können.
[Bearbeiten] Anforderungen an den Sattelanhänger
Es können nur codifizierte, für den Bahntransport zugelassene Sattelanhänger verladen werden, da die Verladung mit einem Kran oder einem mobilen Verladegerät vorgenommen wird, das auf Greifkanten angewiesen ist. Der Sattelanhänger wird in den Wagen gehoben, fährt also nicht auf den Wagen. Für die Verladung muss auch der hintere Unterfahrschutz hochgestellt und falls eine Luftfederung vorhanden ist, diese entlüftet werden.