Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung
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Eine Unkonventionelle Spreng- und/oder Brandvorrichtung (USBV) ist ein nicht industriell, häufig von Laien hergestellter Brand- oder Sprengsatz, der eine Explosion oder einen Brand herbeiführen kann und dadurch Leib und Leben von Menschen und Sachwerten gefährdet. Teilweise wird eine USBV getarnt als Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs am Tatort abgelegt, z.B. in einem Postpaket, einer Einkaufstasche, einem Rucksack oder Koffer.
USBV sind auch möglich mit biologischen, chemischen oder radioaktiven Wirkstoffen, abgekürzt USBV-B, USBV-C und USBV-A, auch Schmutzige Bombe genannt.
In Deutschland werden für die Beseitigung einer potentiellen Gefahr durch eine USBV in den meisten Bundesländern Polizeibeamte, in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Angehörige des Katastrophenschutzes, eingesetzt. Sie haben Speziallehrgänge beim Bundeskriminalamt durchlaufen und werden als Delaborierer oder Entschärfer bezeichnet. Das Bundeskriminalamt verfügt ebenfalls über solche Spezialisten. In Niedersachsen sind es beim Landeskriminalamt Niedersachsen Mitarbeiter, die von der Bundeswehr und der hier ehemals stationierten britischen Rheinarmee im Umgang mit Sprengsätzen ausgebildet worden sind. Im militärischem Sprachgebrauch wird die Abkürzung IED (Improvised Explosive Device) verwendet.
[Bearbeiten] Anwendungen
USBV werden häufig bei politisch motivierten Straftaten eingesetzt, kommen aber auch manchmal bei persönlichen Konflikten zur Anwendung. Zurückliegend wurden USBV häufig eingesetzt von links-, aber auch von rechtsterroristischen Gruppen, wie von den Revolutionäre Zellen, der Roten Zora, der militanten gruppe, der Bewegung 2. Juni, oder den Deutschen Aktionsgruppen.