Verfassung der UdSSR
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Die Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken trat am 31. Januar 1924 in Kraft und bestand aus zwei Teilen: der Deklaration über die Gründung der UdSSR und dem Gründungsvertrag der UdSSR.
Am 5. Dezember 1936 wurde die sog. Stalin-Verfassung vom Sowjetkongress angenommen.
1977 ersetzte die sog. Breschnew-Verfassung jene aus dem Jahre 1936. Diese Verfassung blieb bis zur Volksabstimmung über eine neue Verfassung der Russischen Föderation im Jahr 1993, also bis nach dem Ende der Sowjetunion, in Kraft und wurde über 300 mal geändert.