Volksbegehren
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Volksbegehren – in der Schweiz Volksinitiativen, kurz Initiativen – sind ein direktdemokratisches Instrument der Volksgesetzgebung. Die Bürger bekunden durch eine Unterschriftensammlung den Willen, dass ein Gesetzentwurf aus der Mitte der Bürgerschaft dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
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[Bearbeiten] Volksbegehren in Deutschland
Das deutsche Grundgesetz sieht außer bei einer Neugliederung des Bundesgebietes zur Zeit keine Volksbegehren auf Bundesebene vor. Ansonsten gibt es Volksbegehren in Deutschland nur auf Landesebene. Dort sind sie in der jeweiligen Landesverfassung verankert. Daneben gibt es auf kommunaler Ebene das politische Instrument eines Bürgerbegehrens.
Wird solch eine direktdemokratische Gesetzesinitiative "von unten" nach erfolgreichem Volksbegehren nicht vom Parlament angenommen, kommt es zur Durchführung eines Volksentscheids. Damit das Volksbegehren Erfolg hat, muss innerhalb einer bestimmten Frist eine erhebliche Zahl von Wahlberechtigten das Volksbegehren durch ihre Unterschrift unterstützen.
Die Regeln für die Durchführung von Volksbegehren unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. In einigen Ländern sind die Unterstützungs-Unterschriften durch eine freie Unterschriftensammlung "auf der Straße" zu leisten, in anderen dürfen sie nur auf Amtsstuben geleistet werden (sog. „Amtseintragung“); in Hamburg war eine Kombination von beidem möglich, bis die regierende CDU mit einer Gesetzesänderung die Sammlung auf der Straße verbat. Das Unterschriftenquorum liegt zwischen ca. 4% und 20% der Wahlberechtigten, die Eintragungsfrist beträgt zwischen 14 Tagen und 12 Monaten; in Mecklenburg-Vorpommern besteht für die freie Sammlung keine zeitliche Begrenzung.
Einem Volksbegehren geht je nach Bundesland entweder eine Volksinitiative oder ein Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens voraus. In beiden Fällen ist ebenfalls eine Unterschriftensammlung erforderlich, jedoch ist die Zahl der erforderlichen Unterschriften erheblich geringer als beim Volksbegehren.
Der Verein "Mehr Demokratie e.V." bewertet derzeit fast alle Verfahren als nicht zufriedenstellend und nur in vier deutschen Bundesländern als bedingt anwendungsfreundlich: Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen und Bayern.
In Bayern läuft das Volksgesetzgebungsverfahren wie folgt ab: Für einen Antrag auf ein Volksbegehren müssen mindestens 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Danach kommt es zu einem Volksbegehren, für dessen Erfolg innerhalb von 14 Tagen Unterschriften von mindestens 10% aller Stimmberechtigten notwendig sind. Für das Volksbegehren kann nur in Amtsräumen unterschrieben werden. Bei erfolgreichem Volksbegehren kommt es anschließend zu einem Volksentscheid. Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden: Bei einem einfachen Gesetz besteht kein Zustimmungsquorum, im Falle eines verfassungsändernden Gesetzes dagegen ein Zustimmungsquorum von 25%, d. h. jeder vierte Abstimmungsberechtigte muss für die Vorlage stimmen, damit überhaupt ein gültiges Verfahren zustande kommt.
In Rheinland-Pfalz läuft das Volksgesetzgebungsverfahren wie folgt ab: Der Gegenstand eines V. wird durch die Verfassung eingeschränkt (vgl. Artikel 109 LV) [1]. Das Verfahren ist in §§ 63ff. LWG [2] beschrieben. Für einen schriftlichen Antrag auf ein V. müssen mindestens 20.000 Unterschriften gesammelt werden. Danach kommt zu einem V., für dessen Erfolg innerhalb der Eintragungsfrist von ein bzw. zwei Monaten Unterschriften von mindestens 300.000 Stimmberechtigten notwendig sind (vgl. §65 LWG). Für das V. kann nur in Amtsräumen unterschrieben werden. Bei erfolgreichem V. kommt es anschließend zu einem Volksentscheid.
Äquivalent zum Volksbegehren gibt es auf der Ebene der Gemeinden und z.T. der Landkreise das Bürgerbegehren.
Eine Liste von Volksbegehren in der Bundesrepublik Deutschland findet sich im Artikel Volksinitiative.
[Bearbeiten] Volksbegehren in Österreich
Mit einem Volksbegehren kann in Österreich die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Parlament (Nationalrat) verlangt werden. Direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen, d.h. nach der Diskussion darüber kann der Vorschlag des Volksbegehrens auch verworfen werden.
Um eine österreichweite Eintragungswoche für das Volksbegehren beantragen zu können, sind Unterstützungserklärungen nötig. Dazu werden ein Promille der durch Volkszählung erhobenen Bevölkerungszahl an gültig unterschriebenen Unterstützungserklärungen benötigt (zur Zeit 8.032 Stück). Die Unterschrift muss auf dem Heimatgemeindeamt oder dem Magistrat vor dem Beamten geleistet werden. Alternativ konnte bis 1999 ein Volksbegehren auch von acht Abgeordneten zum Nationalrat oder von je vier Abgeordneten drei unterschiedlicher Landtage initiiert werden.
Ein Volksbegehren muss im Parlament behandelt werden, wenn es mindestens 100.000 Unterschriften erreicht (bis 1981 mussten es 200.000 sein) oder aber die Stimmen von je mindestens einem Sechstel der Wahlberechtigen dreier Bundesländer. Mit Ausnahme des Motorrad-Volksbegehrens 1995 haben alle bisherigen Volksbegehren in Österreich diese Hürde geschafft.
Das erfolgreichste Volksbegehren, das nicht durch politische Parteien unterstützt wurde, war das 1964 das Rundfunkvolksbegehren zur Reform des öffentlich-rechtlichen Österreichische Rundfunks (ORF), das von der Tageszeitung Kurier unter dem Chefredakteur Hugo Portisch initiiert und von zahlreichen Zeitungen unterstützt wurde. Es wurde von mehr als 800.000 Menschen unterzeichnet und führte auch tatsächlich zum Rundfunkgesetz.
Siehe auch: Liste der Volksbegehren in Österreich
[Bearbeiten] Volksbegehren, Volksinitiativen in der Schweiz
Siehe Volksinitiative (Schweiz)
[Bearbeiten] Literatur
- Hans Herbert von Arnim: Vom schönen Schein der Demokratie. Politik ohne Verantwortung - am Volk vorbei; München: Droemer Verlag, 2000, 391 Seiten, ISBN 3-426-27204-0
- Hans Peter Bull (Hrsg.): Fünf Jahre direkte Bürgerbeteiligung in Hamburg unter Berücksichtigung von Berlin und Bremen. Landeszentrale für politische Bildung und Senatsamt für Bezirksangelegenheiten, Hamburg, 2001, 188 Seiten – auch online
- Hermann K. Heußner; Otmar Jung (Hrsg.): Mehr Demokratie wagen. Volksbegehren und Volksentscheid: Geschichte – Praxis – Vorschläge, Mit einem Vorwort von Hans-Jochen Vogel. Im Auftrag des Kuratoriums für mehr Demokratie. München: Olzog Verlag, 1999, 380 Seiten, ISBN 3-7892-8017-8
- Hans Peter Bull (Hrsg.): Fünf Jahre direkte Bürgerbeteiligung in Hamburg unter Berücksichtigung von Berlin und Bremen. Landeszentrale für politische Bildung und Senatsamt für Bezirksangelegenheiten, Hamburg, 2001, 188 Seiten – auch online
[Bearbeiten] Weblinks
- Infocenter für direkte Demokratie - Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide in den Bundesländern (Mehr Demokratie e.V.)
- www.volksgesetzgebung-jetzt.de - Eine Aktion zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in Deutschland (mit Möglichkeit zur Willensbekundung)
- www.volksgesetzgebung-jetzt.at - Eine Aktion zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in Österreich (mit Möglichkeit zur Willensbekundung)
- »Wir sind Deutschland« - "Öffentliche Petition" an den Deutschen Bundestag zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung
- "Direkte Demokratie ausbauen - Volksgesetzgebung verwirklichen" - Dreistufige Volksgesetzgebung in Österreich
- Regeln für Volksbegehren in den deutschen Bundesländern
- Bisherige Volksbegehren in Österreich
- Volksbegehren Österreich (Bundesministerium für Inneres)
- Initiative für mehr direkte Demokratie in Österreich
[Bearbeiten] Siehe auch
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Bürgerinitiative, Direkte Demokratie, Graswurzelbewegung, Mehr Demokratie, Plebiszit, Volksbefragung, Volksabstimmung, Volksinitiative,Volksentscheid, Volksgesetzgebung, Stimmrecht, Wahlrecht