Waffengesetz (Deutschland)
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Basisdaten | |
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Titel: | Waffengesetz |
Abkürzung: | WaffG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Gewerberecht |
FNA: | 7133-4 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) |
Inkrafttreten am: | |
Letzte Neufassung vom: | 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, ber. 4592 und 2003, 1957) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
1. April 2003 |
Letzte Änderung durch: | Art. 3 Gesetz vom 10. September 2004 (BGBl. I S. 2318) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. März 2005 (Art. 4 Gesetz BGBl. I S. 2318) |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen (inkl. Klingenwaffen), Schusswaffen und Munition in Deutschland sowie den Erwerb, die Lagerung, den Handel und die Instandsetzung von Waffen. Auch definiert es die verbotenen Gegenstände (z. B. Würgehölzer, Schnappmesser, Schlagringe) und verbietet deren Besitz, Inverkehrbringen etc.
Im Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gehört das Waffengesetz zu den nationalen Gesetzen, die Verbote und Beschränkungen für die Einfuhr von Waren enthalten. Die Regelungen des WaffG werden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) näher ausgestaltet. Diese regelt insbesondere Ausnahmen, Vorschriften für den Umgang mit Waffen, die Ausgestaltung von Schießstätten und ähnliches. In ihr ist auch die Abgrenzung zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Schusswaffen durch unter anderem die maximale Schussenergie von 7,5 Joule definiert. Nach dem WaffG kann auch eine Spielzeugwaffe, die kleine Kunststoffkugeln verschießt, eine Schusswaffe sein.
Die letzte Änderung des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 war wesentlich beeinflusst vom Amoklauf in Erfurt vom 26. April 2002. Mit restriktiven Regelungen versucht die Politik die Verbreitung und den Missbrauch von Waffen einzuschränken. Gegen diese Änderungen reichte die Deutsche Schießsportunion Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein[1]. Am 1. April 2003 beschloss das Gericht, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen[2]. Insbesondere wird von den Gegnern der Novelle bemängelt, dass der Missbrauch von Waffen nicht durch legale Waffenbesitzer begangen wurde, sich daher eine Verschärfung des Waffenrechts nur zu Lasten der Sport- und Traditionsschützen auswirke.
International betrachtet gehört das Deutsche Waffengesetz zu einem der strengsten in Europa.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Übersicht über verschiedene Einstufungen
Waffenart | Beispiel | Erwerb | Führen |
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Halbautomatische Kurzwaffe, Langwaffe | Polizeipistole, Sportpistole (Kurzwaffen) | Grüne WBK | Waffenschein, Jagdschein |
Einzellader-, Repitiergewehr | Typische Jagd-, Sportwaffe | Gelbe WBK | Waffenschein, Jagdschein |
Luftdruckwaffe über 7,5 Joule | Waffe für das Field Target schießen | Gelbe WBK | Waffenschein |
Luftdruckwaffe unter 7,5 Joule | Freizeitluftgewehr | Vollendetes 18 Lebensjahr | Waffenschein |
"Softair" zwischen 0,5-7,5 Joule | Mit Flongasbetriebene Luftdruckwaffe zum Verschießen von Plastikkugeln | Vollendetes 18 Lebensjahr | Waffenschein |
"Softair" bis 0,5 Joule | Federdruckbetriebe Spielzeugwaffe zum Verschießen von Plastikkugeln | Vollendetes 14 Lebensjahr | / |
Gas-, Signal-, Schreckschusswaffe mit PTB Kennzeichnung im Kreis | Waffe zum Verschießen von Gaspatronen zur Selbstverteidigung | Vollendetes 18 Lebensjahr | Kleiner Waffenschein |
[Bearbeiten] Siehe auch
Forum Waffenrecht e.V., Waffenschein, Waffenbesitzkarte, Kriegswaffenkontrollgesetz
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ http://www.d-s-u.de/ (Akuell/Archiv 2003)
- ↑ BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. April 2003, Az. 1 BvR 539/03