Amt Eckartsberga
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Das Amt Eckartsberga war eine Verwaltungseinheit des 1806 in ein Königreich umgewandelten Kurfürstentum Sachsen.
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[Bearbeiten] Geschichte
Eckartsberga gelangte 1288 in den dauerhaften Besitz der Wettiner, die hier einen Verwaltungssitz gründeten.
Von 1656 bis 1746 gehörte das Amt Eckartsberga zur Sekundogenitur Sachsen-Weißenfels. 1815 gelangte der größte Teil des Amtes an das Königreich Preußen, folgende Orte jedoch an Sachsen-Weimar: Altengönna, Eberstädter Mühle, Ellersleben, Eßleben, Goldbach, Großneuhausen, Kleinneuhausen, Ködderitzsch, Lehesten, Leuthenthal, Liebstädt, Neckwitz, Neuengönna, Niedertrebra, Nirmsdorf, Nöda, Oberreußen, Orlishausen, Porstendorf, Ranstädt, Rödgen, Rudersdorf, Sachsenhausen, Wittersroda, Wohlsborn und Zwätzen.
Das Territorium des früheren Amtes Eckartsberga liegt heute größtenteils im Bundesland Sachsen-Anhalt, mehrere Orte, insbesondere die obengenannten, gehören zum Freistaat Thüringen.
Die ältesten Erbbücher des Amtes Eckartsberga stammen aus den Jahren 1517 und 1550.
[Bearbeiten] Bestandteile
[Bearbeiten] Städte
- Eckartsberga
- Laucha an der Unstrut
- Bibra (Flecken)
[Bearbeiten] Amtsdörfer
[Bearbeiten] Rittergüter
[Bearbeiten] Andere
[Bearbeiten] Amtmänner
- 1536/40 Bartholomäus Brühl