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B.Z. / B.Z. am Sonntag |
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Beschreibung |
Berliner Tageszeitung
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Verlag |
Ullstein-Verlag |
Erstausgabe |
1. Oktober 1877 |
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B.Z. ist eine Boulevardzeitung aus Berlin, die im Ullstein Verlag, einer 100%igen Tochter der Axel Springer AG, erscheint. Die B.Z. ist in Berlin zurzeit die Lokalzeitung mit der größten Auflage.
Die B.Z. ist nicht zu verwechseln mit der seit 1945 erscheinenden Berliner Zeitung – zu DDR-Zeiten auch als BZ abgekürzt – und der ebenfalls zu DDR-Zeiten erschienenen Boulevardzeitung BZ am Abend, jetzt Berliner Kurier.
[Bearbeiten] Geschichte der Zeitung
Bei seiner Gründung am 1. Oktober 1877 hieß das Blatt Berliner Zeitung, abgekürzt als B.Z. 1904 wurde sie zur B.Z. am Mittag umstrukturiert – und verdeutlichte, dass sie eine Tageszeitung war. Nach dem Zweiten Weltkrieg erschien die B.Z. erstmals am 19. November 1953 wieder. Seit der Übernahme 1960 ist sie – wie BILD oder Die Welt – zu den Zeitungen des Axel-Springer-Konzerns zu rechnen und trägt auch deren politische Linie mit. Am 9. November 2006 verkündete der Verlag, die Zeitung in eine eigene Gesellschaft, die B.Z.-Ullstein GmbH, auszugliedern. Sie solle so im hart umkämpften Berliner Markt profitabler werden. Mit der Ausgliederung verbunden ist ein Umzug der Redaktion vom Springer-Haus (Kreuzberg) ins Kranzler-Eck am Kurfürstendamm. Zum 22. Dezember 2006 eingestellt wurde die Sport-B.Z. Das Blatt kam zur Fußball WM 2006 auf den Markt und wurde ab August 2006 mit einer offiziellen Auflage von 50.000 Exemplaren vertrieben. Gründe für die Einstellung und die Zahl der betroffenen Mitarbeiter nannte der Springer Verlag nicht.
- 1953 bis 1960: Karl-Heinz Hagen
- 1960 bis 1973: Malte-Till Kogge
- 1973 bis 1991: Wilhelm Pannier
- August 1991 bis Juli 1992: Claus Larass
- August 1992 bis September 1996: Wolfgang Kryszohn
- Oktober 1996 bis Juni 1998: Manfred von Thien
- Juli 1998 bis Dezember 2000: Franz Josef Wagner
- Januar 2001 bis Juli 2003: Georg Gafron
- August 2003 bis Oktober 2004: Florian von Heintze
- seit 1. November 2004: Walter Mayer, Stellv. Peter Huth