Berlin-Brandenburg
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Berlin-Brandenburg ist ein möglicher Name für ein aus der Fusion der Bundesländer Berlin und Brandenburg entstehendes neues Bundesland. Dieser Name bestand schon für den NSDAP-Gau von 1925 bis 30. September 1928. Bei der 1996 stattgefundenen Volksabstimmung über die Fusion beider Länder entschieden sich die Brandenburger mehrheitlich gegen eine Vereinigung, während die Berliner Bevölkerung mit knapper Mehrheit dafür stimmte. Das negative Votum der Brandenburger wurde vor allem auf die politische Dominanz Berlins, die bürgerferne Diskussion um die Fusion und auf die Finanzprobleme des Landes Berlin zurückgeführt.
Dennoch wurde in den letzten Jahren die Zusammenarbeit beider Bundesländer intensiviert und viele Einrichtungen zusammengelegt, beispielsweise
- die Landesplanungsabteilung,
- die Raumordnungsverfahrensverordnung,
- der „Landesentwicklungsplan Standortsicherung Flughafen“,
- die forstliche Rahmenplanung,
- die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (zum RBB),
- die Errichtung gemeinsamer bzw. Fusion bestehender Fachobergerichte durch Staatsvertrag.
In der Präambel des Staatsvertrags über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 26. April 2004 heißt es unter anderem: "Die Länder Berlin und Brandenburg gehören historisch zusammen und stehen nicht zuletzt in einer gemeinsamen Rechtstradition. Sie bilden für viele Menschen einen einheitlichen Lebensraum. Sie sind natürliche Partner für eine landesgrenzenübergreifende Zusammenarbeit." Zum 1. Juli 2005 wurden das gemeinsame Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin sowie das gemeinsame Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam errichtet. Zum 1. Januar 2007 folgten das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin.
Im April 2003 beschlossen beide Länder, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der ein Bundesgesetz zur Fusion der Landesversicherungsanstalten schaffen soll.
Für 2009 ist ein neues Volksreferendum geplant.
Viele Institutionen, die für beide Bundesländer zuständig sind, tragen schon heute die Bezeichnung Berlin-Brandenburg im Namen. Hier einige Beispiele:
- Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
- DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg
- ADAC-Regionalclub Berlin-Brandenburg
- Flughafen Berlin Brandenburg International
- Gemeinsame Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg
- Medienanstalt Berlin-Brandenburg
- Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Für Berlin-Brandenburg wurde auch der Name Preußen diskutiert. Dies erklärt sich damit, dass der brandenburgische Markgraf und Kurfürst Friedrich I. der erste Träger des Titels Königs in Preußen war, welcher unter Friedrich II. zu König von Preußen wurde. Allerdings wäre die Namensgebung historisch falsch, denn der Name Preußen stammt von den Prußen, die im sogenannten Altpreußen siedelten; die Mark Brandenburg hat mit Preußen nur soviel gemein, dass sie eben (wie andere Gebiete auch) in diesem Land lag.
Aus historisch Sicht wäre "Brandenburg" eine weitere Namensvariante für das gemeinsame Bundesland, da die Stadt Berlin bis 1920 jahrhundertelang ein Teil der Provinz Brandenburg war und die Trennung nur einen vergleichsweise kurzen Zeitraum umfasst. Ein Argument für diesen Namen wäre auch die Vermeidung eines weiteren Bindestrichnamens unter den Bundesländern. Gegen den Namen "Berlin-Brandenburg" sprechen auch die Verwendung eines Stadtnamens in der Bezeichnung eines Flächen-Bundeslandes und die Berlin als Bundeshauptstadt ohnehin zukommende herausragende Stellung, welche nach der Fusion eine Bennenung als Bundesland überflüssig macht.