Botschaftsrat
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Botschaftsrat (engl. Counsellor, frz. Conseiller, span. Consejero) ist die Bezeichnung für eine Rangstufe im auswärtigen Dienst.
[Bearbeiten] Deutschland
Im deutschen Auswärtigen Amt entspricht er einem Beamten der Besoldungsstufe A 15 entsprechend einem Regierungsdirektor in der Öffentlichen Verwaltung oder einem Studiendirektor an Schulen.
Kommt der Beamte vom Auslandsposten in die Zentrale des Auswärtigen Amtes nach Berlin zurück, trägt er nicht mehr den Titel Botschaftsrat, sondern ist dann Vortragender Legationsrat. Die nächste Stufe ist die des Botschaftsrats Erster Klasse oder Vortragenden Legationsrats Erster Klasse, was der Besoldungsstufe A 16 bzw. B 3 entspricht. Er ist dann in der Regel Referatsleiter.
An kleineren Vertretungen wie Panama-Stadt oder Ulaanbaatar ist der Botschaftsrat oft der Ständige Vertreter des Botschafters. Ist dieser abwesend und außerhalb des Gastlandes, rückt der Ständige Vertreter in die Funktion des Geschäftsträgers. An größeren Botschaften - wie etwa in Washington D.C., Moskau oder bei der Ständigen Vertretung bei der Europäischen Union in Brüssel - arbeitet eine größere Anzahl von Botschaftsräten, i. d. R. als Referenten innerhalb bestimmter Abteilungen (Politik, Wirtschaft, Kultur u. a.).