Drogentourismus
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Als Drogentourismus werden Reisen mit dem Ziel der Beschaffung oder dem Konsum von Betäubungsmitteln in einem anderen Land bezeichnet. Dieser wird meist durch unterschiedliche Drogengesetzgebungen in den verschiedenen Ländern bedingt. So ist z. B. der Verkauf von Haschisch und Marihuana in den Niederlanden unter bestimmten Auflagen in legalen Coffeeshops nicht strafbewehrt, in anderen Ländern wie Deutschland oder Frankreich jedoch verboten.
Es gibt Befürchtungen, dass die Abschaffung der obligatorischen Grenzkontrollen gemäß dem Schengener Abkommen den Drogentourismus erleichtert. Die Polizeibehörden arbeiten international eng zusammen; durch Stichprobenkontrollen von Polizei und Zoll im grenznahen Gebiet und Hinterland soll die Entdeckungsrate erhöht werden. Die Sicherstellungsmengen harter und weicher Drogen sind gegenüber der Vor-Schengen-Zeit in etwa konstant geblieben oder gestiegen (Ecstasy), die Zahl von Drogenfunden hat sich leicht vermindert. Ob sich demgegenüber die Zahl der Drogenschmuggler erhöht hat (Dunkelziffer), ist nicht bekannt.
Gemäß Betäubungsmittelgesetz ist die Einfuhr von Drogen nach Deutschland verboten. Die Niederlande sind das dominierende Herkunftsland der in Deutschland sichergestellten Drogen, insbesondere von Cannabis (81 % des sichergestellten Haschisch, 75 % des Marihuana) und von Ecstasy (80 %, Quelle: Drogenbericht der Bundesregierung 2001). Auch andere Drogen (Heroin, LSD u. a.) werden überwiegend über die Niederlande eingeführt.
[Bearbeiten] Weblinks
- Schengen-Erfahrungsbericht 2001 des Bundesinnenministers
- Ausführliche rechtsberatende Infos zum Thema vom Bremer Fachanwalt für Strafrecht Horst Wesemann
Kategorien: Droge | Zoll | Tourismus | Kriminalistik