Erzherzog
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Erzherzog (Abkürzung Ehzg.) war bis 1919 der Titel aller Prinzen der Häuser Habsburg und Habsburg-Lothringen.
Erfunden wurde dieser Titel in der Form Pfalzerzherzog von Herzog Rudolf IV. im Privilegium Maius 1359. Die Goldene Bulle Karls IV. 1356 hatte bestimmt, welche Reichsfürsten das Recht hätten, den Kaiser zu wählen; dies war mit einer Reihe anderer Privilegien verbunden. Da Österreich in der Goldenen Bulle leer ausgegangen war, ließ Rudolf kurzerhand ein eigenes Privileg fälschen (Privilegium Maius), das ihm unter anderem den Titel Pfalzerzherzog verlieh und damit den Kurfürsten de facto gleichstellte. Dieser Titel wurde jedoch von Kaiser Karl IV., seinem Schwiegervater, nicht anerkannt. Erst der habsburgische Kaiser Friedrich III. bestätigte diesen Titel 1453 und machte ihn damit zu geltendem Recht. Seither war Österreich ein Erzherzogtum und der Titel ein Charakteristikum des Hauses Habsburg. Der Titel Erzherzog nimmt Bezug auf die Kurfürsten, die auch als Erzfürsten bekannt waren. Erzherzog Ernst der Eiserne führte als erster diesen Titel.
Auf dem Portrait Rudolfs IV. ist dieser mit einer „Erzherzogskrone“ abgebildet, diese hat es aber nicht wirklich gegeben. Ernst der Eiserne ließ eine weitere solche Krone anfertigen und auch beim Tod Erzherzog Ferdinands von Tirol 1595 wurde eine hergestellt. Die definitive Landeskrone des Erzherzogtums Österreich, der Erzherzogshut, wurde jedoch 1616 im Auftrag des Statthalters von Tirol Maximilian III. angefertigt und wird seither im Stift Klosterneuburg aufbewahrt. Jedesmal zur Erbhuldigung eines neuen Landesfürsten wurde sie nach Wien gebracht, zuletzt 1835. Daneben sind noch zwei andere Erzherzogskronen erhalten, in Maria Stein nahe Wörgl in Tirol und in der Steiermark. Von einer weiteren Krone, die Joseph II. für seine Krönung zum Römischen König anfertigen ließ, ist nur noch die Karkasse erhalten.
Österreich blieb bis 1918 Erzherzogtum – dies bezog sich auf die heutigen Länder Ober- und Niederösterreich, die schon länger getrennt verwaltet wurden. Für die Gesamtheit der habsburgischen Länder wurde 1804 der Titel Kaisertum Österreich geschaffen, dem das Erzherzogtum Österreich untergeordnet war. In der Titulatur der regierenden Habsburger nahm der Erzherzogstitel gleichwohl immer eine prominente Position ein.
Da gemäß der spanischen Verfassung auch historische und erloschene Titel aufgezählt werden, darf sich S. M. Don Juan Carlos I. De Borbón y Borbón auch Erzherzog von Österreich (spanisch: Archiduque de Austria) nennen.
[Bearbeiten] Literatur
Grimm, Deutsches Wörterbuch, Leipzig, 1862