Diskussion:Exkommunikation
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[Bearbeiten] In der römisch-katholischen Kirche bedeutet Exkommunikation nicht den Ausschluss aus der Kirche (der kirchenrechtlich unmöglich ist), sondern den Verlust der Kirchengemeinschaft und damit gewisser Rechte innerhalb der Kirche
Guten Morgen, offenbar bleibe ich überall irgendwie aufgehalten. Zutreffender würde ich folgende Formulierung vorschlagen: "In der römisch-katholischen Kirche bedeutetet Exkommunikation eine zeitliche "Strafe" und für diese Zeit den Verlust der Kirchengemeinschaft und Rechte innerhalb der Kirche". Das soll nicht heissen, dass ich "Verlust der Kirchengemeinschaft" zustimme. Aus meinem Gefühl herraus würde ich feststellen, dass alleine das "Exkommunizierte" die "Predigt" hören dürfen, kein Ausschluss (danach auch zeitlich) aus der Kirchengemeinschaft bezeugt. Sie dürfen sich halt nicht äussern. MfG--treue 03:24, 27. Sep 2006 (CEST)
- Das ist schön, aber es müsste erklärt werden, was die Kirchengemeinschaft ist und eben klargestellt, dass es kein "Zwangsaustritt" / "Ausschluss" oder so ist. --103II 11:46, 27. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Ausschließlich Röm.kath.?
Weiß irgendjemand, ob es auch in einer der anderen "alten" Kirchen (z.B. einer der diversen orthodoxen Kirchen) so etwas wie Exkommunikation gibt? --Hansele 12:00, 22. Aug 2004 (CEST)
- Habe den Artikel ergänzt. --Irmgard 20:37, 22. Aug 2004 (CEST)
[Bearbeiten] extra ecclesiam nulla salus?
Ich habe den folgenden Absatz betreffend die Position der römisch-katholischen Kirche, der im September 2004 durch einen anonymen Benutzer hinzugefügt wurde, aus dem Artikel entfernt:
- Eine Exkommunikation bedeutet für den gläubigen Katholiken auch die Verwehrung des Eintritts in das Paradies. Die katholische Kirche vertritt hier die Auffassung "extra eclesiam nulla salus" beziehungsweise "Salus extra ecclesiam non est." Cyprianus, Briefe 73, 21,2 (Außerhalb der Kirche gibt es kein Heil).
Die genannte Auffassung wird meines Wissens seit dem zweiten vatikanischen Konzil nicht mehr vertreten. Vielmehr wird gelehrt: Gott [...] ist nicht an seine Sakramente gebunden. (Katechismus der katholischen Kirche, Ziffer 1257).
Falls der Absatz die Position einer enzyklopädisch relevanten Gruppe innerhalb oder außerhalb der Kirche wiedergeben sollte, bitte nur mit entsprechender Kennzeichnung wieder einfügen. Das Thema ist zu heikel für irgendwelche Ungenauigkeiten.
[Bearbeiten] letzte Exkommunikation?
Kann man sich irgendwo eine Liste der zuletzt exkommunizierten Katholiken ansehen? Wenn nicht: Wer wurde zuletzt exkommuniziert, wann und weswegen? --- Glaub kaum, dass das irgendwo steht... musst schon in deine lokale Tageszeitung schaun, bei uns steht das manchmal drin, wieviele Kirchenaustritte (u. das is ja wieder was anderes... Exkommunikation is kirchlich, waehrend der Kirchenaustritt eigtl. nur ne zivilrechtliche Angelegenheit is (Steuern etc...)
So, hab jetzt doch noch zufaellig was gesehn... die 7 Priesterinnen, die da von nem suedamerikanischen Bischof oder so geweiht wurden, sind exkommuniziert worden... *lach* war der Ratzinger der das damals unterschrieben hat...
http://kath.net/detail.php?id=4277
Gruß,
Nasenatmer 11:39, 8. Mai 2005 (CEST)
- Eine vollständige Liste wirst du nirgends finden, da es sich in der Mehrzahl der Fälle um eine Exkommunikation als Tatstrafen handeln dürfte: (Beispiel: jeder Beteiligte an einer Abtreibung ist exkommuniziert, dadurch, dass er an einer Abtreibung beteiligt ist - dafür muss er auf keiner Liste stehen). --Irmgard 18:01, 8. Mai 2005 (CEST)
- Soviel ich weiss muss die Tatstrafe (=Selbst exkommunikation) auch festgestellt werden, das heisst unausgesprochen gilt keiner als exkommuniziert. Ich würde daher sogar das Beispiel Abtreibung entfernen (Außer man kann mir so einen Fall nennen). Es handelt sich dabei nicht um einen typischen Fall für Exkommunikation--Martin S. !? 13:05, 18. Jan 2006 (CET)
- Wird heute wirklich noch wegen Abtreibung exkommuniziert? Scheint mir nicht der Fall zu sein, sonst müssten z.B. in Deutschland ja Hunderttausende exkommuniziert sein, alle Beteiligten Ärzte nicht mitgerechnet. Kann es sein, dass nur in der Theorie exkommuniziert werden müsste, es in der Praxis aber nicht getan wird (würde eine Exkommunikation bei Abtreibung erfolgen, würde sich die Kirche ja selbst schnell zu einer Minoritätengruppe machen..)? --Klaus 11:47, 30. Jan 2006 (CET)
- Soviel ich weiss muss die Tatstrafe (=Selbst exkommunikation) auch festgestellt werden, das heisst unausgesprochen gilt keiner als exkommuniziert. Ich würde daher sogar das Beispiel Abtreibung entfernen (Außer man kann mir so einen Fall nennen). Es handelt sich dabei nicht um einen typischen Fall für Exkommunikation--Martin S. !? 13:05, 18. Jan 2006 (CET)
- Der letzte dürfte Emmanuel Milingo gewesen sein. Eine Liste ist in der englischen Wikipedia zu finden en:List of people excommunicated by the Roman Catholic Church --134.109.148.26 20:15, 26. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Weiterleitung von "Exkommunizierung" ???
Tach! Wenn ihr ma Exkommunizierung eingebt, werdet ihr sehn, dass ihr auf Exkommunikation weitergeleitet werdet. Exkommunizierung taucht jedoch in keinem Woerterbuch auf (jedenfalls weder im Duden Fremdwoerterlexikon noch im dt. Rechtschreibung... wissen.de kennt das Wort auch nicht, also gehe ich jetzt mal davon aus, dass das Wort so nicht existiert, auch wenn Guugl dazu 611 Ergebnisse ausspuckt..
Soll ich a) ne eigene kurze Erklaerung zu dem falschen Wort schreiben u. den Redirect quasi aufloesen oder b) den Redirect bestehen lassen u. auf Exkommunikation nen kleinen Hinweis anbringen.. (waer irgendwie doof...)
Gruß, Nasenatmer 09:51, 8. Mai 2005 (CEST)
hallo, man wird sich wundern dass ich auch etwas nach fast einem jahr etwas sage! der verfasser dieses textes hat recht. exkommunikation heisst eben nicht ausschluss aus der kirche, sondern von "etwas" ausgeschlossen zu sein. es gilt immer noch der satz "einmal getauft - immer getauft". durch die taufe ist und bleibt man immer glied der kirche und kann anteil am heilsgeschehen haben. mfg. 02:01 15.04.2006 kwk mariaviten 02:01, 15. Apr 2006 (CEST)
hallo, noch ein kleiner nachtrag: den namen der ersten frau die namentlich exkommuniziert worden ist könnt ihr bei den "mariaviten" finden. im übrigen wurden bereits vor 1940 bischöfinnen bei den mariaviten "katholische kirche der mariaviten" = durch michael kowalski geweiht. seit 2005 ist bei den "felicjanow-mariaviten" wieder eine bischöfin in amt und würden. weiterhin sollen frauen bei den karthäuserinnen in österreicht ebenfalls (ewiges gelübde) zumindest zu diakonissen geweiht werden (stola und manipel) mfg. 02:16 15. apr. 2006 kwk mariaviten 02:16, 15. Apr 2006 (CEST)
guten Morgen, und gleich meine Frage! ich zitiere "In der römisch-katholischen Kirche bedeutet Exkommunikation nicht den Ausschluss aus der Kirche (der rechtlich unmöglich ist)", Wäre es korrekter zu schreiben: "(der kirchenrechtlich unmöglich ist)" ? mfG.--mariaviten 03:53, 5. Aug 2006 (CEST)
- Ja, das wäre wohl besser. Wobei der Ausschluss nicht nur kirchenrechtlich, sondern vor allem auch theologisch unmöglich ist. Zudem wäre er sinnwidrig, denn die Exkommunikation soll ja eine Beugestrafe sein, die den Täter umkehren und wieder in die Gemeinschaft zurückkommen lässt.--103II 09:07, 5. Aug 2006 (CEST)
wehrter 103II, in diesem Zusammenhang habe ich etwas von meiner Baukastenseite hier eingetragen: "Rekonziliation" Zitat: "In der Frühen Kirche war Exkommunikation Teil der Bußpraxis; sie hatte Wurzeln im Judentum (Anathema, atl. härám). Die Exkommunikation konnte (am Gründonnerstag) durch den Akt der Rekonziliation (Wiederversöhnung) aufgehoben werden." Quelle: Wörterbuch des Christentums (WBC) 1988 Gütersloher Verlagshaus sollte man dies mit einfliessen lassen? Wenn ja, bitte dass die Betreuer/innen dieses Lemmas es vornehmen, da ich Deutsch nur im mündlichen -verständlich- beherrsche. mfg--mariaviten 23:08, 5. Aug 2006 (CEST)
- Sobald ich aus dem Urlaub zurück bin, nehme ich das in Angriff. Schöne Grüße, --103II 15:19, 6. Aug 2006 (CEST)
danke, wenn ich noch was interessantes finde teile ich es mit. schönen Urlaub mfg--mariaviten 16:32, 6. Aug 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Kein Mitglied der Kirche mehr?
Folgender Satz verdient eine Überarbeitung: Durch einen Akt des Unglaubens hat der Gläubige sich soweit von der Kirche entfernt, dass er nicht mehr als ihr zugehörig betrachtet werden kann.
Grundsätzlich eine schwierige Frage: Ist der Exkommunizierte kein Mitglied der Kirche mehr? Eigentlich ist er es schon, da z.B. die Verpflichtung des sonntäglichen Gottesdienstbesuches aufrecht bleibt (so zumindest die englische Version des Artikels). Er wird "nur" vom sakramentalen Leben ausgeschlossen. Was meint ihr? Gibt es zur Frage "Sind Exkommunizierte Mitglied der Kirche ja/nein?" irgendwelche offizielle (und aktuelle) Dokumente. Der CIC gibt da nicht viel her. Gugganij 16:58, 30. Aug 2006 (CEST)
- Die Taufe kann nicht rückgängig gemacht werden, von daher bleibt der Exkommunizierte ein Mitglied der Kirche, aber eben ein Mitglied mit reduzierten Rechten. s.u. Irmgard 17:56, 30. Aug 2006 (CEST)
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- Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe Sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren,
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- Can. 1331 — § 1. Dem Exkommunizierten ist untersagt:
- 1° jeglicher Dienst bei der Feier des eucharistischen Opfers oder bei irgendwelchen anderen gottesdienstlichen Feiern;
- 2° Sakramente oder Sakramentalien zu spenden und Sakramente zu empfangen;
- 3° jedwede kirchlichen Ämter, Dienste oder Aufgaben auszuüben oder Akte der Leitungsgewalt zu setzen.
- § 2. Wenn aber die Exkommunikation verhängt oder festgestellt worden ist:
- 1° muß der Täter ferngehalten oder muß von der liturgischen Handlung abgesehen werden, wenn er der Vorschrift von § 1, n. 1 zuwiderhandeln will, es sei denn, es steht ein schwerwiegender Grund dagegen;
- 2° setzt der Täter ungültig Akte der Leitungsgewalt, die gemäß § 1, n. 3 unerlaubt sind;
- 3° ist dem Täter der Gebrauch vorher gewährter Privilegien untersagt;
- 4° kann der Täter gültig keine Würde, kein Amt und keinen anderen Dienst in der Kirche erlangen;
- 5° erwirbt der Täter die Erträge einer Würde, eines Amtes, jedweden Dienstes, einer Pension, die er etwa in der Kirche hat, nicht zu eigen.
Grüß dich, Irmgard. Danke für die Antwort. Meinst du nicht auch, dass der von mir zitierte Artikeltext inhaltlich zumindest missverständlich formuliert ist? lg Gugganij 18:12, 30. Aug 2006 (CEST)
- Ja, das sollte man besser formulieren. Es ist ja gerade der Witz an der Sache, dass die katholische Kirche keinen Kirchenaustritt kennt. --103II 18:16, 30. Aug 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Abtreibung
Siehe Kölner Stadtanzeiger vom 31.08.2006 der bischof von kolumbien hat das mädchen das vergewaltigt wurde und abgetrieben hat n i c h t exkommuniziert. rege daher an das gesamte lemma zu überarbeiten.mfg--mariaviten 23:07, 31. Aug 2006 (CEST)
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- Es gilt der CIC. --84.154.88.163 22:21, 16. Okt. 2006 (CEST)
- Stimmt, und nach diesem kann das Mädchen nicht exkommuniziert werden. Gugganij 19:08, 17. Okt. 2006 (CEST)
- Es gilt der CIC. --84.154.88.163 22:21, 16. Okt. 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Exkommunikation und Politik
Das ist zwar keine aktuelle Geschichte, aber leider immer noch zu wenig bekannt: http://www.dradio.de/dlr/sendungen/kalender/126744/?drucken
- Austerlitz 88.72.17.33 20:22, 2. Okt 2006 (CEST)